Vorhabensart 3.1.1. (Bio-Kontrollkostenzuschuss, AMA-Gütesiegel, DAC)

Neue Teilnahme an einer anerkannten Lebensmittelqualitätsregelung, die sich auf landwirtschaftliche Erzeugnisse bezieht, die ausschließlich dem menschlichen Verzehr dienen.
 

Förderungsabwicklung


Der neue Teilnehmer* kann einen einzigen Förderungsantrag, gültig für die gesamte Programmlaufzeit bei der Bewilligenden Stelle „Agrarmarkt Austria“ einreichen. Die Auszahlung der Förderung ist jährlich mittels Zahlungsantrag inkl. Kostennachweis (Rechnung, Zahlungsnachweis) zu beantragen.

Der Nachweis für tatsächlich getätigte Ausgaben kann auch indirekt erfolgen, indem eine Trägerorganisation hinsichtlich anrechenbarer Beitritts- und Teilnahmebeiträge und die Kontrollstelle hinsichtlich anrechenbarer Kontrollkosten die dem Förderungswerber in Rechnung gestellten Ausgaben sowie den Erhalt dieser Mittel vom Förderungswerber durch geeignete Belege gegenüber der Bewilligenden Stelle dokumentiert.


Die Antragstellung kann schriftlich per Post an:
Agrarmarkt Austria, LE-Projektförderung,
Dresdner Straße 70
1200 Wien
oder per Fax: 050 3151 - 6608 erfolgen.
 

* Definition neuer Teilnehmer:


SRL-Punkt 7.3.1: Als Förderungswerber kommen ausschließlich Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe in Betracht, die erstmalig an der Lebensmittelqualitätsregelung teilnehmen und aktive Landwirte im Sinne des Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/20013 iVm § 8 Abs. 1 Z 1 MOG 2007 und § 4 Direktzahlungs-Verordnung 2015 sind.

Trifft zu ja, wenn der Förderwerber ab dem 1.1.2014 Mitglied oder Lizenznehmer wurde bzw. erstmalig in einen gültigen Kontrollvertrag eingebunden ist und in der Maßnahme 132 (Programmperiode 2007-2013) nicht am Fördersystem teilgenommen hat.

Trifft nicht zu, wenn der Förderwerber vor dem 1.1.2014 Mitglied oder Lizenznehmer bei der jeweiligen anerkannten Lebensmittelqualitätsregelung war bzw. der Kontrollvertrag vor dem 01.01.2014 abgeschlossen wurde oder in der Maßnahme 132 (Programmperiode 2007-2013) am Fördersystem teilgenommen hat.