Intervention Rindfleisch
Über die Eröffnung der Rindfleischintervention entscheidet die Europäische Kommission (EK). Eine Grundlage dafür bieten die in den einzelnen Mitgliedsländern festgestellten Marktpreise. Wird die Intervention eröffnet, erfolgt der Ankauf der Ware im Wege regelmäßiger Ausschreibungen, an denen sich Schlachthöfe mit EG-Zulassung und Vieh- und Fleischhändler, die an solchen Schlachthöfen schlachten lassen, beteiligen können. Die Ankaufspreise und Zuschlagsmengen werden von der EK festgelegt. Die angekauften Rinderviertel werden nur in Zerlegebetrieben und Kühlhäusern mit EU-Zulassung, mit denen die AMA einen Vertrag abgeschlossen hat, zerlegt, verpackt, etikettiert, schockgefroren und bei rund 20°C gelagert. Die Qualität der Ware wird von Kontrollorganen der AMA sowohl am Schlachthof, im Zerlegebetrieb als auch im Kühlhaus bei der Einlagerung bzw. während der Lagerung überprüft. Der Verkauf erfolgt entweder über Ausschreibungen oder zu Festpreisen. Auch für den Verkauf werden Preise und Mengen von der EK festgelegt. Der Verkauf von Rindfleisch aus der Intervention kann an bestimmte Verwendungen (Verarbeitung, Export) gebunden, deren Einhaltung von den zuständigen Stellen (AMA, Zoll) überwacht werden.
Die letzte Intervention hat im Zeitraum 2001 (Ankauf) bis 2003 (Verkauf) stattgefunden. Derzeit besteht keine Notwendigkeit zur Intervention von Rindfleisch.

