Marktordnung für lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
Im Jahr 2002 wurde im Rahmen der kofinanzierten Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt (Verordnung (EG) Nr. 94/2002) ein Drei-Jahres-Programm für lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels eingereicht und bewilligt.
Die Europäische Gemeinschaft beteiligt sich mit 50% an den tatsächlichen Gesamtkosten der Kampagne. Mit der Durchführung wurde im September 2002 begonnen.

