Öffentliche Lagerhaltung von Magermilchpulver (MMP)
Die Interventionsstellen kaufen Magermilchpulver, welches zwischen dem 1. März und 31. August eines Jahres angeboten wird. Die Qualität des Magermilchpulvers wird entsprechend den Analysenverfahren im Anhang I und anhand der Probenahmepläne im Anhang III der VO (EG) Nr. 214/2001 kontrolliert.
Der Interventionspreis für Magermilchpulver wird in der VO (EG) Nr. 1234/2007 i.d.g.F. geregelt und entspricht dem Referenzpreis. Für die öffentliche Intervention kommt nur Magermilchpulver erster Qualität, welches in einem in der Gemeinschaft zugelassenen Betrieb gewonnen worden ist und mindestens einen Eiweißgehalt von 34 GHT, bezogen auf die fettfreie Trockenmasse, aufweist, in Betracht.
Übersteigen die angekauften Mengen 109.000 t, können die Ankäufe von der Europäischen Kommission ausgesetzt werden. In diesem Fall kann die Kommission Ankäufe im Rahmen einer Dauerausschreibung tätigen oder die Private Lagerhaltung von Magermilchpulver eröffnen. Es ist jedoch anzumerken, dass die Private Lagerhaltung von Magermilchpulver in Österreich noch nie in Kraft gesetzt wurde.
Der Interventionspreis für Magermilchpulver wurde ab dem 1. Juli 2008 mit
169,80 EUR/100 kg festgesetzt.
Weiterführende Informationen:
Merkblätter und Formulare

