AgrarMarkt
Austria
AMA Adler

Außenhandel/Lizenzen - Allgemein 


Kurzinformation LIZENZEN für Marktordnungswaren

Lizenzen sind auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft (EU) für Einfuhren und Ausfuhren von bestimmten Erzeugnissen der einzelnen Marktorganisationen von bzw. nach Drittländern erforderlich. Dieses System liefert der Europäischen Kommission für sensible Produkte kurzfristig die Daten der Warenbewegungen zwischen der EU und Drittländern und dient weiters der Verwaltung des Ausfuhrerstattungsbudgets sowie der mengenmäßigen Obergrenzen.
Der Erstattungsbetrag ist die Differenz zwischen EU- und Weltmarktpreis. Dieser wird dem Ausführer bezahlt, damit die Ware international wettbewerbsfähig bleibt. Ein- bzw. Ausführer, die in der EU ansässig sind, können anhand der bei der Agrarmarkt Austria (AMA) eingerichteten Internetapplikation eLizenzantrag unter gleichzeitiger Hinterlegung einer entsprechenden Sicherheit einen Antrag einreichen. Die Lizenz berechtigt und verpflichtet innerhalb der Gültigkeitsdauer das Erzeugnis ein- oder auszuführen. Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, verfällt die geleistete Sicherheit in entsprechender Höhe.
Die Lizenz ist der Ein- bzw. Ausfuhrzollstelle vorzulegen und kann in jedem Mitgliedstaat der EU verwendet werden.

Eine Ausfuhrlizenz mit Vorausfestsetzung der Erstattung bzw. eine Erstattungsbescheinigung für Nicht unter Anhang I des Vertrages fallende (NA I) Waren begründen den Anspruch auf Erstattung. Die Auszahlung der Erstattung erfolgt in Österreich durch das Zollamt Salzburg Abt. Erstattungen. Die Bereiche in der AMA teilen sich in pflanzliche Erzeugnisse (gemeinsame Marktorganisation für Getreide, Reis, Zucker, Fette, Hanf, Obst und Gemüse, sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse), Milch und Milchprodukte, NA I Waren und Vieh und Fleisch (gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Eier, Schafe und Ziegen). Die Lizenzen sind grundsätzlich zwei Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der ausstellenden Stelle (Agrarmarkt Austria) vorzulegen.
Im Rahmen von Ausfuhren wird ein zusätzlicher Nachweis in Form des Kontrollexemplars T5 verlangt, welcher innerhalb von 12 Monaten vorzulegen ist.

Merkblätter und Fomulare


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Startet den Download von Merkblatt Zölle (Adobe PDF) Merkblatt Zölle 303.3 kB

  • Formulare
    Bankgarantie, Verpflichtungserklärung (VEV), Bestellformular AGRIM/AGREX, Antrag auf Kennung inkl. PIN-Code



Kontakt

Telefon: (01) 33 151 - DW
Fax: (01) 33 151 - 303
E-Mail:

Die zuständigen Mitarbeiter in der AMA

  • Referatsleitung:
    Hr. Michael MEIXNER - DW 209
  • Sachbearbeiter:
    Bereich Lizenzen Milch und Milchprodukte / Vieh und Fleisch

  • Fr. Ulrike ARTNER - DW 312
    Fr. Sabine NITSCHE - DW 309
  • Bereich Lizenzen Pflanzliche Erzeugnisse und Nicht unter Anhang I fallende Waren
    Hr. Josef SCHABEL - DW 238
    Fr. Ingrid SCHNÖTZINGER - DW 382
    Fr. Sabine BRANDL - DW 206

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