News vom 8.9.2006
Presseinformation
AMA: Agrarmarketingbeiträge - Rechtslage endgültig geklärt
Schlachthöfe müssen auch die offenen Agrarmarketingbeiträge vor Juli 2004 zahlen
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung die Einhebung der Agrarmarketingbeiträge (AMB) durch die Agrarmarkt Austria (AMA) auch für den Zeitraum vor dem Juli 2004 als rechtmäßig anerkannt (Zl. 2002/17/0054).Bisher galt bereits die Rechtslage ab Juli 2004 höchstgerichtlich als geklärt. Unter Hinweis auf die jüngere Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften hat der Verwaltungsgerichtshof damit den langjährigen Behauptungen von Beschwerdeführern, dass die Einhebung des Agrarmarketingbeitrages den Regeln des Gemeinsamen Marktes widersprechen würde, endgültig eine klare Absage erteilt.
„Durch diese Entscheidung wird nun endgültig ein Schlussstrich im Jahre dauernden Rechtstreit gezogen. Sowohl für die AMA als auch für die Landwirte herrscht nun endgültig Rechtssicherheit und Klarheit“, zeigte sich Mag. Schöppl, Vorstandsvorsitzender der AMA, mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zufrieden.
Rasche Eintreibung der offenen Beiträge
Die Höhe der offenen Agrarmarketingbeiträge für den Zeitraum vor Juli 2004 beträgt in Summe rund 6,9 Mio. Euro. In letzter Konsequenz droht Zahlungsverweigerern, sobald die Rechtsverfahren rechtskräftig entschieden sind, die gerichtliche Exekution.„Wir werden so wie in der Vergangenheit alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um die Gelder dem gesetzlichen Zweck zuzuführen“, schloss Schöppl.
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Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
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