Absatzförderung
Informations- und Absatzförderungsprogramme für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt sowie für Agrarerzeugnisse aus der Europäischen Union auf Drittlandsmärkten werden von der Europäischen Gemeinschaft mit einem Zuschuss von höchstens 50% der tatsächlichen Kosten gefördert (Ausnahme: 60% im Bereich Obst und Gemüse für Maßnahmen an Kinder in öffentlichen Schulen der Gemeinschaft).Im Rahmen dieser Maßnahmen werden in Österreich Programme für folgende Bereiche abgewickelt:
- Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
- Milch und Milcherzeugnisse
- Frisches Obst und Gemüse
- Produkte der biologischen Landwirtschaft
Kontakt:
Telefon: 01/33151 - DW
Fax: 01/33151 - 4624
e-Mail: referat10@ama.gv.at
Die zuständigen Mitarbeiter in der AMA
Referatsleitung:
Hr. Ing. Alois LUGER - DW 218
Sachbearbeiter:
Fr. Ingrid THALLER - DW 239
Weiterführende Informationen:
Antragsformular
Obst & Gemüse 5x am Tag
AMA
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarmarkterzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 – Aufforderung zur Einreichung von Programmen
Europäische Union
Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern

