News vom 21.2.2007
Presseinformation
AMA versendet Informationsschreiben betreffend die Milchentkoppelung
Die Milchprämie wird ab dem Antragsjahr 2007 in die Einheitliche Betriebsprämie (EBP) einbezogen. Der Milchreferenzbetrag wird grundsätzlich auf die im Jahr 2007 zur Verfügung stehenden Zahlungsansprüche (ZA) des Betriebs aufgeschlagen. Besonders zu beachten ist, dass durch die Einbeziehung der Milchprämie die Stilllegungszahlungsansprüche (SLZA) nicht erhöht werden.Basis für die Berechnung des Milchreferenzbetrages für die entkoppelte Milchprämie ist die dem Bewirtschafter auf all seinen Betriebsstätten zur Verfügung stehende Endquote (im Eigentum befindlich, geleast, gepachtet) des Zwölfmonatszeitraumes (ZMZ) 2006/2007.
Der Prämiensatz wird voraussichtlich 3,552 Cent/kg betragen.
Voraussetzungen für den Erhalt des Milchreferenzbetrages sind:
- Beantragung der EBP im Mehrfachantrag Flächen (MFA-Flächen) 2007
- A- oder D-Quote zum 31.03.2007
- Milcherzeugung und Vermarktung im ZMZ 2006/2007 oder Aufnahme der Milcherzeugung und Vermarktung bis zum 15.05.2007
Ende Februar erhalten alle von der Milchentkoppelung betroffenen Landwirte von der AMA ein Informationsschreiben über die vorläufige Neuberechnung der Zahlungsansprüche sowie ein Merkblatt zugesandt. Das Merkblatt steht auch als Download
zur Verfügung.Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at

