AgrarMarkt
Austria
AMA Adler

Beihilfe für private Lagerhaltung Fleisch

Allgemeines

Wenn der festgestellte durchschnittliche Gemeinschaftsmarktpreis für Rinder oder Schweine unter 103 % des Referenzpreises liegt und sich voraussichtlich auf diesem Niveau halten wird, kann die Kommission beschließen, eine Beihilfe für die private Lagerhaltung zu gewähren.

Die Beihilfe für die private Lagerhaltung kann von der Kommission im Voraus festgesetzt oder im Wege eines Ausschreibungsverfahrens bestimmt werden. Eine Firma, die in der Gemeinschaft ansässig und mehrwertsteuerpflichtig ist, schließt dafür mit der AMA einen Lagervertrag ab und lagert Fleisch unter Aufsicht der AMA in ein Kühlhaus ein. Das Fleisch wird meist in Teilmengen eingelagert. Eine Firma kann mehrere Verträge mit der AMA abschließen.

Mit der Einreichung des Antrages hat der Antragsteller eine Sicherheit in der Höhe von 20 % des festgesetzten Beihilfebetrages zu stellen. Die Einlagerung des Fleisches beim Lagerkühlhaus muss spätestens am 28. Kalendertag nach Annahme des Antrages durch die AMA beendet sein. Die Lagerzeit beginnt am Tag nach der Übergabe der letzten Teilmenge, spätestens einen Tag nach Ablauf der Einlagerungsfrist (= 28 Tage). Nach 60 Tagen Lagerzeit ist es möglich vorzeitig auszulagern (Mindestmenge von 5 Tonnen). Die Ware muss aber in den Export gehen. Die Lagerzeit für diese Menge endet am Tag vor der vorzeitigen Auslagerung.  Nach Ablauf der Höchstlagerzeit erfolgt der Antrag auf Beihilfenzahlung bzw. Restzahlung, wenn bereits ein Vorschuss gewährt wurde.

Jänner 2011

Durch die derzeit angespannte Marktsituation bei Schweinefleisch - in Folge des Dioxin-Skandals in Deutschland und sinkender Margen durch teure Futtermittel aufgrund hoher Getreidepreise - leidet der Schweinemarkt unter starkem Preisverfall. Zur Entlastung des Marktes hat die Europäische Kommission die Private Lagerhaltung am 27. Jänner 2011 beschlossen. Anträge können ab dem 1. Februar 2011 gestellt werden.

Weiterführende Informationen:
Merkblätter und Formulare