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Nachhaltigkeit - Allgemein

Kurzinformation Nachhaltigkeit für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe

Stand: 30/11/2010

Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, welche ab 01.12.2010 unter den Bestimmungen der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Verkehr gesetzt oder verwendet werden, haben bestimmte Kriterien zu erfüllen.

Diese Nachhaltigkeitskriterien bestimmen ua., dass die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe, die zur Erzeugung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen verwendet werden, grundsätzlich nicht auf Flächen mit hohem Wert hinsichtlich der biologischen Vielfalt, nicht auf Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand, sowie auf ausgewiesenen Torfmooren erwirtschaftet wurden und müssen unter bestimmten Standards der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 produziert worden sein.

Die nat. Umsetzung sieht im Sinne einer vereinfachten Abwicklung über nachhaltig produzierte landwirtschaftliche Erzeugnisse eine Erzeugerbestätigung des Bewirtschafters gegenüber dem Erstkäufer, sowie eine besondere Bestätigung (NH-U1) für Zweitkäufer vor.
Unternehmen, die mit nachhaltigen Produkten gem. BGBl. II Nr. 250/2010 handeln bzw. diese verarbeiten, haben sich vorab bei der AMA zu registrieren (Antragsformular NH-R1).

News


10.12.2012: Nachhaltigkeit - Hinweis zur Verwendung von nachhaltigen Erzeugnissen in Altanlagen / Datenübermittlung
21.9.2012: Nachhaltigkeit - Auslaufen der Übergangsregelung / Datenübermittlung / Neues Merkblatt für Unternehmer
10.2.2012: Bestätigung des registrierten Bewirtschafters 2012, Massenbilanz, NUTS-Bericht Slowakische Republik
10.10.2011: Nachhaltigkeit - Verlängerung der Übergangsregelung und neues Merkblatt
8.8.2011: Nachhaltigkeitsnachweise aus Ungarn und der Slowakischen Republik
6.7.2011: Kleinmengenregelung, Ernte 2011 und Beilage zu NH-U1
1.12.2010: Nationale Verordnung, registrierte Unternehmen, anerkannte Systeme und Standardwerte
4.10.2010: Erste Registrierungen und Anerkennung des deutschen Systems

Weiterführende Informationen


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