Nachhaltigkeit - Allgemein
Kurzinformation Nachhaltigkeit für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe
Stand: 30/11/2010
Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, welche ab 01.12.2010 unter den Bestimmungen der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Verkehr gesetzt oder verwendet werden, haben bestimmte Kriterien zu erfüllen.Diese Nachhaltigkeitskriterien bestimmen ua., dass die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe, die zur Erzeugung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen verwendet werden, grundsätzlich nicht auf Flächen mit hohem Wert hinsichtlich der biologischen Vielfalt, nicht auf Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand, sowie auf ausgewiesenen Torfmooren erwirtschaftet wurden und müssen unter bestimmten Standards der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 produziert worden sein.
Die nat. Umsetzung sieht im Sinne einer vereinfachten Abwicklung über nachhaltig produzierte landwirtschaftliche Erzeugnisse eine Erzeugerbestätigung des Bewirtschafters gegenüber dem Erstkäufer, sowie eine besondere Bestätigung (NH-U1) für Zweitkäufer vor.
Unternehmen, die mit nachhaltigen Produkten gem. BGBl. II Nr. 250/2010 handeln bzw. diese verarbeiten, haben sich vorab bei der AMA zu registrieren (Antragsformular NH-R1).
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