MARKTINFORMATION - Metainformation
Definition der Datenerhebung
Wir stellen unseren Partnern in standardisierter Form Informationen über die zugrunde liegenden Konzepte, Definitionen und Erläuterungen samt Angaben zu den verwendeten Methoden und zur Qualität über die Tätigkeit der Markt- und Preisberichterstattung zur Verfügung (Metainformation).
Durch diese Metainformation werden unsere Partner in die Lage versetzt, die angebotene Marktinformation richtig zu interpretieren, deren Informationsgehalt auszuschöpfen und ihre Qualität genau einzuschätzen.
Qualitätssicherung wird im Rahmen des Qualitätsmanagements der Marktinformationen der Agrarmarkt Austria auf Basis von "Standard-Dokumentationen" und dem zertifizierten Qualitätsmanagement-System nach ISO 9001 sowie dem zertifizierten Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001 durchgeführt.
Die kritische Auseinandersetzung mit den Qualitätsaspekten der Marktinformation unter besonderer Berücksichtigung der verwendeten Methoden und Verfahren, die Identifikation von Qualitätsverbesserungspotentialen und Erarbeitung von Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen sowie die Verbesserung der "Standard-Dokumentation", insbesondere die Sicht von Nutzern und externen Experten, liegt uns besonders am Herzen.
Eine Weiterverwendung der vorliegenden Dokumentation ist mit korrekter Quellenangabe „Quelle: Agrarmarkt Austria“ gestattet.
Weiterführende Informationen:
Standard-Dokumentation Metainformation
Über die Tätigkeit der Markt- und Preisberichterstattung für Eier und Geflügel, Getreide und Ölsaaten, Obst und Gemüse und Vieh und Fleisch.
Standard-Dokumentation Metainformation MILCH
Über die Tätigkeit der Markt- und Preisberichterstattung für Milch und Milchprodukte.
Veterinärinformationssystem (VIS)
Veterinärinformationssystem (VIS): http://www.statistik.at/ovis/pdf/
Beinhaltet alle zugelassenen Betriebe der tierischen Produktion. Für Milch sind die Betriebe gemäß VO (EG) Nr. 853/2004, Sektion IX – Rohmilch/Kolostrum und Milcherzeugnisse von Bedeutung.
Europäischer statistischer Verhaltenskodex
Bei der Erstellung von qualitativ hochwertigen Statistiken muss man sich an den „Verhaltenskodex für europäische Statistiken“ basierend auf 15 Grundsätzen halten.

