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News vom 30.4.2012
Presseinformation

Vorzeitiger Ausstieg ÖPUL 2007

Grundsätzlich sind die Verpflichtungen des ÖPUL 2007 bis zum Ende des Jahres 2013 einzuhalten. Bei einem Einstieg mit Beginn des Jahres 2007 erstreckt sich der Verpflichtungszeitraum somit über sieben Jahre. Laut Pkt. 1.6.7.2 der Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 ist jedoch nach fünfjähriger oder sechsjähriger Laufzeit der Ausstieg aus der Verpflichtung auf gesonderten schriftlichen Antrag ohne Rückzahlungsverpflichtung möglich. Sollte ein Ausstieg aus einer oder mehreren Maßnahmen des ÖPUL 2007 beabsichtigt sein, sind folgende Informationen zu beachten:

Schriftliche Beantragung
Der Antrag auf vorzeitigen Ausstieg hat schriftlich zu erfolgen. Für die Beantragung ist ein standardisiertes Formular vorgesehen, ein formloser schriftlicher Antrag kann aber ebenso anerkannt werden. Das Formular soll jedoch helfen, etwaige Fehler bei der Beantragung mit eventuell daraus resultierender Rückforderung zu vermeiden. Das Formular kann im Internet unter www.ama.at / die Seite für die Landwirtschaft/Fachliche Informationen/ ÖPUL/ Formulare heruntergeladen werden. Beim Ausfüllen wird empfohlen, die Dienste der örtlich zuständigen Bezirksbauernkammer in Anspruch zu nehmen. Nach erfolgter Prüfung des beantragten vorzeitigen Ausstiegs in der AMA folgt eine schriftliche Rückmeldung an die Antragsteller. Dies geschieht in der Regel binnen zwei Wochen ab Antragseingang in der AMA.

Grundsätzliche Bestimmungen
Der vorzeitige Ausstieg aus der Verpflichtung ist frühestens nach Ablauf von fünf Teilnahmejahren möglich und hat maßnahmenbezogen zu erfolgen. Die Beendigung der Verpflichtung bloß für Teilflächen ist demnach im Rahmen dieser Regelung nicht vorgesehen.
Zu beachten ist, dass ein Betrieb über mehrere ÖPUL-Maßnahmen mit unterschiedlichem Verpflichtungsbeginn verfügen kann. Es muss daher für jede Maßnahme einzeln geprüft werden, ob die Verpflichtung im konkreten Fall bereits erfüllt ist. Allein die Tatsache, dass ein Betrieb seit Beginn des ÖPUL 2007 am Programm teilnimmt, gibt nicht Aufschluss darüber, ob der mindestens fünfjährige Verpflichtungszeitraum für eine bestimmte Maßnahme tatsächlich bereits erfüllt wurde.
Ein vorzeitiger Ausstieg ist nicht für jede Maßnahme des ÖPUL 2007 vorgesehen. Bei folgenden Maßnahmen ist ein vorzeitiger Ausstieg nicht möglich:
  • Mahd von Steilflächen

  • Regionalprojekt für Grundwasserschutz und Grünlanderhaltung

  • Neuanlegung von Landschaftselementen (K20)

  • Tierschutzmaßnahme für Burgenland, Oberösterreich, Salzburg und Steiermark

Außerdem ist ein Ausstieg nur für die „Gesamtmaßnahme“ Tierschutz möglich, nicht für einzelne „Kategorien“.

Beantragungsfrist
Diesbezüglich muss zwischen den Maßnahmen unterschieden werden:
Beim Großteil der Maßnahmen erstreckt sich das Verpflichtungsjahr über das Kalenderjahr. Bei diesen Maßnahmen ist der Antrag auf vorzeitigen Ausstieg spätestens bis 15. Mai im 6. Verpflichtungsjahr (für fünfjährige Laufzeit) bzw. bis 15. Mai im 7. Verpflichtungsjahr (für sechsjährige Laufzeit) zu stellen.
Bei einigen Maßnahmen weicht das Verpflichtungsjahr jedoch vom Kalenderjahr ab. Hier ist der Antrag auf vorzeitigen Ausstieg spätestens bis 15. Oktober des jeweiligen Verpflichtungsjahres zu stellen. Dies betrifft folgende Maßnahmen:
  • Begrünung von Ackerflächen

  • Erosionsschutz Hopfen

  • Erosionsschutz Wein

Ein einmal bekannt gegebener Ausstieg kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Nach dem Ausstieg aus einer Maßnahme kann diese nicht mehr von einem Nachfolgebetrieb mittels Maßnahmenübernahme übernommen werden.