News vom 24.7.2012
ÖPUL-Information
Begrünung nach Variante A1
Flächen, auf denen eine A1-Begrünung geplant ist, waren bereits im Mehrfachantrag (MFA) in der Flächennutzung mit dem Code A1 zu kennzeichnen. Bis spätestens 31. Juli muss eine abfrostende Begrünungskultur angelegt werden.Kann dieser Termin nicht eingehalten werden, da beispielsweise die Ernte der Hauptkultur später als erwartet stattfindet, ist der betreffende Code A1 in der Flächennutzung 2012 zu streichen. Kann die abfrostende Begrünung zwar zeitgerecht angelegt werden, entwickelt sich aber kein flächendeckender Bewuchs oder dominieren Ausfallkulturen wie Getreide oder Raps, ist ebenfalls eine Abmeldung und Weiterleitung an die AMA erforderlich.
Nach Ankündigung einer Vor-Ort-Kontrolle darf eine Abmeldung nicht mehr durchgeführt werden. Im Herbstantrag werden die in der Flächennutzung bekannt gegebenen A1-Begrünungsflächen vorgedruckt, wobei die Flächengröße von A1-Begrünungen nicht vergrößert werden kann. Sollten im Herbstantrag vorgedruckte A1-Begrünungen vor Zusendung des Herbstantrages abgemeldet worden sein, ist auch der Vordruck zu streichen bzw. auf eine andere Variante zu ändern.
Anforderungen an A1-Begrünungen:
- Fläche am selben Betrieb zum MFA und zum Herbstantrag.
- Frühest zulässiger Umbruchstermin ist der 16. Oktober.
- Nachfolgender Anbau von Wintergetreide (Winterdinkel, Wintergerste, Winterhafer, Winterhartweizen, Wintermenggetreide, Winterroggen, Wintertriticale, Winterweizen). Hinweis: Emmer oder Einkorn gelten nicht als Getreide.
- Herbizidverzicht ab Anbau der Begrünung bis nach Anbau des Wintergetreides.

