Stellungnahme der Agrarmarkt Austria (AMA) zum Bericht des Österreichischen Rechnungshofes
AMA hat auf die Empfehlungen des Rechnungshofes reagiert
Die vom Österreichischen Rechnungshof aufgezeigten Verbesserungsmöglichkeiten während der Prüfung wurden umgesetzt beziehungsweise aufgenommen, sofern sie in den Zuständigkeitsbereich der AMA fallen, daher weist die AMA den Vorwurf des fehlenden „Problembewusstseins“ entschieden zurück. Wie bei jeder Prüfung des Österreichischen Rechnungshofes (36 Prüfungen seit Gründung der AMA) wurden auch bei dieser Prüfung alle Punkte sehr ernst genommen und sofort reagiert. In diversen Stellungnahmen wurde der Österreichische Rechnungshof darüber genauestens informiert.Alle Anträge, auch im Bereich der Leader-Programme, unterliegen einer 100%-igen Verwaltungskontrolle. Die Vor-Ort-Kontrollen wurden entsprechend den EU-Vorgaben auf Basis einer Risikoanalyse durchgeführt. Daher war eine den Vorgaben entsprechende Kontrolle seitens der AMA zu jedem Zeitpunkt gegeben.
Zum Vorwurf, die Bewilligungsfunktion im Bereich „Naturschutz“ nicht nur in formaler, sondern auch in materieller Hinsicht wahrzunehmen und den Projektinhalt in angemessener Weise einer eigenständigen fachlichen Beurteilung zu unterziehen, stellt die AMA klar, dass sich die Naturschutzagenden in Exekutive und Legislative in der Kompetenz der Bundesländer befinden. Die AMA nimmt die Bewilligungsfunktion für ausschließlich im öffentlichen Interesse stehende Projekte insofern auch in materieller Sicht wahr, als sie das vorhandene, unabhängige naturschutzfachliche Know-How der Experten in der Landesverwaltung nutzt.
Die zentrale AMA-Datenbank erfüllt die Grundbedingungen für eine ordnungsgemäße Förderungsabwicklung, falls abwicklungstechnisch erforderlich existiert eine definierte Datenimportschnittstelle für landeseigene Datenbank-Vorsysteme.
Interessenskonflikte und Unvereinbarkeiten werden neben dem jährlich vorzulegenden Jahresbericht und der unterschriebenen Zuverlässigkeitserklärung einerseits von der Innenrevision der AMA geprüft (5-Jahresplan), als auch andererseits von der Fachabteilung stichprobenartig im Zuge von durchzuführenden Qualitätskontrollen überprüft.
Die vom Österreichischen Rechnungshof im EU-Finanzbericht gleichzeitig veröffentlichten und kritisierten hohen Verwaltungskosten (Kosten der Kontrolle) beziehen sich rein auf den Strukturfondsbereich. Diese Abwicklung fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der AMA.

