Milch und Milchprodukte
Um das vorrangige Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union, eine Stützung und Stabilisierung der Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe zu erreichen, werden drei Instrumente eingesetzt, diese sind die Einheitliche Gemeinsame Marktorganisation (GMO), die Direktstützungen und die Ländliche Entwicklung.Die Marktlenkungsmaßnahmen der Einheitlichen Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) beziehen sich auf 21 Produkte. Die Milchwirtschaft ist dabei der einzige Bereich, in dem alle 4 möglichen Marktlenkungsmaßnahmen eingesetzt werden (Intervention und private Lagerhaltung, Vermarktungsbeihilfen, Regelung des Handels mit Drittländern und die Quotenregelung mit der vorgesehenen Abgabe bei Überlieferungen).
Das erklärte Ziel der Gemeinsamen Agrarpolitik ist es, das Instrument der Einheitlichen Gemeinsamen Marktorganisation auch in Hinblick auf die zu erwartenden Ergebnisse der kommenden Runden im Rahmen der Welthandelsorganisation schrittweise zurückzunehmen und die anderen Bereiche zu stärken
Die Marktlenkungsmaßnahmen der Gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse im Einzelnen:
- Intervention:
- Die Interventionsregelung umfasst die Festsetzung der Interventionspreise, die Festlegung der Zeiträume sowie der Höchstmengen für die Intervention. Die Intervention – Aufkauf, Lagerung und Verkauf erfolgen durch öffentliche Stellen – bezieht sich auf die Milcherzeugnisse Butter und Magermilchpulver. Die Intervention wird in Form von fixen Ankäufen und in späterer Folge im Ausschreibungsverfahren durchgeführt.
- Beihilfe für die private Lagerhaltung Butter:
- Beihilfe für die private Lagerhaltung Butter wird eingesetzt um vor allem saisonbedingte Schwankungen in der Erzeugung auszugleichen.
- Beihilfen für Magermilchverwertung:
- Beihilfen sind vorgesehen für die Erzeuger von Magermilchpulver für Futterzwecke, sofern bestimmte Anforderungen erfüllt sind und zu Kasein oder Kaseinat verarbeitete Magermilch.
- Beihilfe für die Schulmilch:
- Zwecks Ermutigung der Schulkinder, mehr Milch zu trinken, und als Mittel zur Erhöhung des Verbrauchs von Milcherzeugnissen im gemeinsamen Markt, wird eine Gemeinschaftsbeihilfe für Schulmilch gewährt, wobei die Mitgliedsstaaten eine zusätzliche Beihilfe gewähren können.
- Regelung des Handels mit Drittländern:
- Bei der Einfuhr von Milch und Milcherzeugnissen aus Drittländern unterliegen diese den Zollsätzen des gemeinsamen Zolltarifs. Die Ausfuhren von Milch und Milcherzeugnissen nach Drittländern können durch Ausfuhrerstattungen gefördert werden.
- Quotenregelung:
- Die nationalen Produktionsquoten für Milch wurden EU – weit im Jahr 1984 festgelegt. Sie dient der Einschränkung der Produktion, wobei bei Überlieferung eine Abgabe zu entrichten ist. Da Österreich bereits 1978 ein Richtmengensystem besaß, war 1995 ein nahtloser Übergang in die EU – Quotenregelung möglich.
Die anderen zwei Bereiche der Gemeinsamen Agrarpolitik, die Direktzahlungen und die Ländliche Entwicklung (Unterstützung der Milchproduzenten für Verbesserungsmaßnahmen bei Erhöhung der Effizienz der Milchproduktion, Verbesserungen im Bereich des Tierschutzes, Beihilfen für Milchproduzenten in benachteiligten Gebieten, Biomilchproduktion, Beihilfen für die Erhaltung der Graslandschaft in den Bergregionen, Diversifikation der Vermarktungsaktivitäten) haben auch enormen Einfluss auf das Funktionieren der Agrarmärkte.
Andere Regelungen, wie die Festlegung von Marketingsstandards für Milch- und Milchprodukte, Verkaufsförderungsprogramme auf dem gemeinsamen Markt und in Drittländern, mögliche staatliche Beihilfen, Sondermaßnahmen bei der Bekämpfung von Tierseuchen und die Werbemaßnahmen der AMA – Marketing, welche durch die Marketingbeiträge finanziert werden, all diese Programme tragen zu Festigung des Milchmarktes bei.
Kontakt:
Telefon: 01/33151 - DW
Fax: 01/33151 - 4469
E-Mail: abteilung3@ama.gv.at
Bereich Anlieferungs-Referenzmenge (A-Quote)
Anfragen zur Rohmilch-Qualität, Milchprämie und sonstige für Milchquoten relevante Fragen
E_Mail: quoten.milch@ama.gv.at
Bereich Direktverkaufs-Referenzmenge (D-Quote)
Anfragen zur Meldung des Direktverkaufs & eAMA Online Meldung
E-Mail: d-quoten.online@ama.gv.at
Bereich Schulmilch, Marktinformation
E-Mail: bereich.milch@ama.gv.at
Bereich Monats-/Dekadenmeldung Milch
E-Mail: monatsmeldung@ama.gv.at
Die zuständigen Mitarbeiter in der AMA
Abteilungsleitung:
Hr. Christian GESSL – DW 208
Sachbearbeiter:
Private Lagerhaltung Butter
Fr. Manuela BAUER - DW 246
Fr. Ursula RENCHER - DW 321
Schulmilch
Fr. Susanne HEINDL DW 304
Fr. Claudia LAMMEL - DW 563
Fr. Anita ILLETSCHKO - DW 302
Fr. Irene WIEHART - DW 4620
Kaseinverwendung
Hr. Alexander ROTH - DW 313
Magermilch und Magermilchpulver für Futtermittel, Beihilfe für
Kasein und Kaseinat aus Magermilch
Hr. Ing. Johann ZOTTL - DW 314
Abrechnung Strafbeträge
Fr. Christine POSTL - DW 315
Monatsmeldung, Statistik
Fr. Ing. Birgit KOPPENSTEINER – DW 284
Fr. Silvia MELKES – DW 378
Fr. Christine POSTL - DW 315
Hr. Alexander ROTH - DW 313
Zusatzabgabe - Milchbarometer
Hr. Alexander ROTH - DW 313
Marktbericht Milch- und Milchprodukte, Marktinformation
Fr. Sonja TRSEK - DW 324
Dekadenmeldung
Fr. Sonja TRSEK - DW 324

