Milch-Meldewesen (Statistik)
Gemäß der Milchmeldeverordnung müssen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetriebe (Molkereien und Käsereien) Dekaden-, Monats- und Jahresmeldungen an die AMA übermitteln.Um eine schnelle und effiziente Datenübermittlung zu gewährleisten, werden von Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieben sowohl die Dekadenmeldung als auch die Monatsmeldung über die Internet-Applikation www.eama.at eingegeben.
Die Dekadenmeldung beinhaltet die Milchanlieferung der Landwirte und wird für die Berechnung der Quotenausnützung und zur Erstellung von Statistiken und Meldungen benötigt.
Die Monatsmeldung ist umfangreich und umfasst:
- Die Anlieferungsmilch inkl. dem Erzeugermilchpreis,
- den Fett- und Eiweißgehalt der Anlieferungsmilch inklusive sämtlicher Qualitätsergebnisse,
- den Zukauf und Versand von Verarbeitungsmilch innerhalb Österreichs, von/an andere(n) Mitgliedstaaten bzw. von/an Drittstaaten.
Weiters werden
- die erzeugten Milchprodukte,
- der Bestand von Milch und Milchprodukten sowie
- der Absatz von Milch und Milchprodukten bilanzmäßig
in eAMA erfasst.
Die Daten dienen als Basis zur Erstellung von Statistiken und Meldungen der AMA an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), an die Statistik Austria, an EUROSTAT an die EU sowie für das Berichtswesen der AMA.
Weiters müssen Werksabgabepreise von ausgewählten Produkten sowie einmal jährlich der Personalstand der Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetriebe an die AMA gemeldet werden.
Rechtsgrundlagen:
Milch-Meldeverordnung, BGBl. II Nr. 249/2010, i.d.g.F.
VO (EG) Nr. 479/2010 i.d.g.F.
Richtlinie 96/16/EG des Rates und Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 96/16/EG i.d.g.F.
Weiterführende Informationen
- Rundschreiben Nr. 2/2013 vom Februar 2013
- eAMA - Das Internetserviceportal der Agrarmarkt Austria
- Marktinformation Milch und Milchprodukte

