AgrarMarkt
Austria
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News vom 27.2.2007
Presseinformation

Flächenzugangsregelung im ÖPUL 2000 beachten

Die Agrarmarkt Austria (AMA) hat die im Rahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL im Jahr 2006 beantragten Flächen mit denen des Jahres 2005 verglichen und etwaige Abweichungen erhoben. Diese Überprüfung ist auf Grund der Sonderrichtlinie ÖPUL 2000 erforderlich. Die diesbezüglichen Mitteilungen werden derzeit an die betroffenen Betriebe ausgesendet.

Ein zentrales Element im ÖPUL ist die Einhaltung einer bestimmten Verpflichtungsdauer für die beantragten Maßnahmen. So ist es beispielsweise nicht möglich, an der Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" ein Jahr teilzunehmen und das nächste Jahr nicht. Die Verpflichtungsdauer beträgt zumindest fünf Jahre.

Flächenabgang

Für die meisten Betriebe ist die Verpflichtungsperiode schon mit 2005 ausgelaufen und es wurde um ein sechstes Jahr verlängert. In der Sonderrichtlinie ÖPUL 2000 sind die Grundlagen geregelt. Demnach beziehen sich die meisten Maßnahmen auf die jeweilige einzelne Fläche. Genau diese Fläche muss für fünf bzw. sechs Jahre mit der im ersten Jahr beantragten Maßnahme belegt sein. Bei Flächenabgaben an andere Betriebe muss daher darauf geachtet werden, dass der Übernehmer die gleichen oder bestimmte "höherwertige" Maßnahmen auf seinem Betrieb hat. Andernfalls, oder bei Flächenverringerungen zum Beispiel wegen Digitalisierung (Feststellung, dass die Fläche in der Vergangenheit zu groß beantragt wurde), muss die bereits ausbezahlte Prämie bis zum Maßnahmenbeginn zurückgefordert werden. Dabei gibt es auch Toleranzen, die jedoch davon abhängen, ob sich der Betrieb im fünften oder sechsten Verpflichtungsjahr bei der Maßnahme befindet.
Die AMA hat wie jedes Jahr einen Flächenvergleich auf Grundstücksebene durchgeführt. Beim Abgleich der Flächen von 2005 mit 2006 ist bei über 6.000 Betrieben ein Flächenabgang über die Toleranz hinaus festgestellt worden. Die betroffenen Betriebe erhalten nun ein Schreiben der AMA, in dem die betroffenen Flächen aufgelistet sind. Diese Sachverhaltserhebung kann mit einer Begründung und für die Aufklärung relevanten Unterlagen an die AMA zurückgesendet werden. Das ist bei Fällen notwendig, bei denen der Abgleich nicht möglich ist (zB Änderung der Grundstücksnummer, Fläche wird aber wie bisher bewirtschaftet) oder die in Ausnahmekonstellationen (zB Schnellstraßenbau) fallen. Es wird empfohlen, die Unterlagen gemeinsam mit Beratern der zuständigen Landwirtschaftskammer durchzusehen.

Flächenzugangsregelung

Über 15.000 Betriebe sind im Antragsjahr 2006 von der Flächenzugangsregelung betroffen. Die hohe Anzahl resultiert aus der Richtlinienbestimmung, dass im letzten Jahr der Verpflichtung – dh im Jahr fünf oder sechs (bei Verlängerung) – kein prämienfähiger Flächenzugang für die jeweilige Maßnahme mehr möglich ist. Bis zum letzten Jahr war ein Zugang von bis zu 75% der Maßnahmenfläche des ersten Verpflichtungsjahres prämienfähig. Die Flächenzugangsregelung gilt nicht für Flächen, die bereits 2005 mit derselben Maßnahme belegt waren. Außerdem sind einige Maßnahmen wie "Begrünung von Ackerflächen" davon ausgenommen.
Auch bei der Flächenzugangsüberprüfung können Grundstücksnummernänderungen nicht erkannt werden. Gegebenenfalls müssen also von Rückforderungen betroffene Fälle ein Ersuchen um Richtigstellung an die AMA richten. Andere Ausnahmen von der Rückforderung oder eine allgemeine Toleranz wie beim Flächenabgang gibt es hier nicht. Es kommt aber gegebenenfalls eine Digitalisierungstoleranz für erstmals digitalisierte Feldstücke sowie die ÖPUL-Rückforderungsbagatellgrenze in Höhe von EUR 14,53 zur Anwendung. Diese kann allerdings bereits bei geringfügigen Flächenzugängen ab etwa 0,05 ha überschritten werden.
Auf Grund der kurzen Zeitspanne war es nicht möglich, die Verpflichtungsüberprüfung bereits bei der Oktoberberechnung durchzuführen. Nach der Herbstauszahlung wurden Korrekturen in den Datenbestand der AMA eingearbeitet, um die Qualität des Flächenabgleichs deutlich zu erhöhen. Bei umgehender Einzahlung des rückgeforderten Betrages fallen keine Zinsen an.
Die AMA hat für Fragen zum Flächenabgleich eine Telefon-Hotline mit der Nummer 01/331 29 eingerichtet, an der Mitarbeiter werktags in der Zeit von acht bis 16 Uhr (Freitag bis 12 Uhr) Auskünfte geben. Auf Grund der Vielzahl an betroffenen Fällen kann es in den ersten Tagen zu längeren Wartezeiten kommen.

Ausblick ÖPUL 2007

Derzeit ist die AMA auch intensiv mit der Umsetzung des neuen Agrarumweltprogramms ÖPUL 2007 beschäftigt, für das sich mittels dem Herbstantrag 2006 rund 109.000 Betriebe angemeldet haben. Maximal 15.000 Betriebe werden wegen noch aufrechter Verpflichtungen im ÖPUL 2000 verbleiben. Auch mit dem ÖPUL 2007 wird wieder ein Flächenabgleich durchgeführt werden. Es ist daher darauf zu achten, dass noch nicht abgeschlossene Maßnahmen des ÖPUL 2000 mit gleich- oder höherwertigen Maßnahmen im ÖPUL 2007 fortgeführt werden.
Im Mehrfachantrag-Flächen (MFA) 2007, der in Kürze ausgesendet wird, sind die im Herbstantrag beantragten Maßnahmen aufgelistet. Besonderes Augenmerk ist auf die teilweise geänderten Flächencodierungen in der Flächennutzungsliste und auf neue auszahlungsrelevante Angaben im Mantelantrag zu richten.
Die Genehmigung des ÖPUL 2007 durch die Europäische Kommission ist erst nach der MFA-Abgabe zu erwarten. Die Antragstellung erfolgt daher vorbehaltlich der Genehmigung.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
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