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Abgabe der Alm-/ Gemeinschaftsweideauftriebsliste auch für reine Rinderalmen erforderlich

Reine Rinderalmen müssen auch heuer die aufzutreibenden Tiere mittels der im Rahmen der Rinderregistrierung erforderlichen Alm-/Weidemeldung RINDER melden. Die Meldung ist direkt an die AMA zu erstatten und muss bis spätestens 16. Juli 2012 einlangen, um für Prämienauszahlungen berücksichtigt werden zu können.
Zusätzlich ist die Abgabe der Alm-/Gemeinschaftsweideauftriebsliste nach wie vor auch für reine Rinderalmen erforderlich, um die Prämien aus der Einheitlichen Betriebsprämie, Ausgleichszulage und ÖPUL zu erhalten. Dabei sind die Erschließungsstufe, die Anzahl der Hirten sowie die behirteten Kategorien, Betriebsform, Bewirtschaftungsform und Höhenlage bekannt zu geben. Grundsätzlich ist die Abgabe der Alm-/ Gemeinschaftsweideauftriebsliste bis 2. Juli 2012 (Nachreichfrist bis 16. Juli 2012) möglich.
Wir empfehlen für Alm-/ und Gemeinschaftsweidebetriebe, welche ausschließlich Rinder auftreiben, die Alm- Gemeinschaftsweideauftriebsliste bereits im Rahmen der Mehrfachantragsabgabe auf der zuständigen Bezirksbauernkammer abzugeben. Dadurch kann ein zusätzlicher Weg eingespart werden.