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AMA Adler

News vom 18.5.2012
ÖPUL-Information

Meldeverpflichtungen bei Seltenen Nutztierrassen

Bei der ÖPUL 2007-Maßnahme „Seltene Nutztierrassen“ müssen die beantragten Tiere mindestens von 1. April bis 31. Dezember des Förderjahres am Betrieb gehalten werden. Kann die Haltedauer wegen Abgangs eines Tieres nicht erfüllt werden, muss dies der AMA – bei Rindern zusätzlich zur Meldung an die Rinderdatenbank – gemeldet werden.
  • Tierabgänge müssen innerhalb von 10 Werktagen ab Abgang gemeldet werden. Zuchteinsätze auf anderen Betrieben oder Zuchtstationen sind vor der Weitergabe zu melden und die voraussichtliche Dauer anzugeben. Bei Auftrieb auf eine Alm besteht keine zusätzliche Meldepflicht. Rinder müssen ohnedies über die „Alm/Weidemeldung RINDER“ an die Rinderdatenbank gemeldet werden.

  • Eine Nachbesetzung hat innerhalb von 5 Wochen mit förderbaren Tieren der gleichen Rasse zu erfolgen. Die Tiere müssen ab dem Zeitpunkt der Nachbesetzung alle Förderungsvoraussetzungen erfüllen. Die Nachbesetzung muss innerhalb von 10 Werktagen ab Nachbesetzung an die AMA schriftlich gemeldet werden.

  • Die Meldepflichten entfallen, wenn der Abgang durch ein beantragtes Reservetier, das am Betrieb gehalten wird und zum Zeitpunkt der Nachbesetzung alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt, ersetzt wird.

Das Formular „ABGANGSMELDUNG / ERSATZMELDUNG ÖPUL 2007: Seltene Nutztierrassen“ ist im Internet unter www.ama.at oder bei der zuständigen Landwirtschaftskammer verfügbar. Die Meldung kann auch formlos an die E-Mailadresse oepul@ama.gv.at erfolgen, wobei jedoch darauf zu achten ist, dass alle relevanten Daten enthalten sind.

Die AMA wurde angehalten, die Haltedauer und die Meldepflichten verstärkt zu überprüfen. Auf die korrekte Durchführung der Meldungen ist daher besonders zu achten, um nicht in weiterer Folge mit Prämienkürzungen konfrontiert zu sein.