News vom 6.9.2012
Presseinformation
ÖPUL 2007: Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz - Schlagbezogene Düngeplanung, Dokumentation und Nährstoffbilanzierung
Bei Teilnahme an der Maßnahme "Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz" ist zusätzlich zu den Aufzeichnungsverpflichtungen im Rahmen der Teilnahme an der Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“ oder „Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen“ eine verpflichtende schlagbezogene Düngeplanung, Dokumentation und Nährstoffbilanzierung durchzuführen. Die diesbezüglichen Wertetabellen sind dem Düngeanhang (Anhang E) zu entnehmen.Eine Vorlage der zu verwendenden Aufzeichnungsbögen im Rahmen der Maßnahme finden Sie hier: ÖPUL 2007: Schlagbezogene Planung, Aufzeichnung und Bilanzierung.
Die Prämie bei der Maßnahme „Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz“ beträgt im Projektgebiet 40 EUR/ha. Der Prämienzuschlag für die erforderlichen schlagbezogenen Aufzeichnungen betreffend Düngeplanung, Dokumentation und Nährstoffbilanzierung beträgt 35 EUR/ha LN für Betriebe ≥ 0,5 GVE/ha LN und 25 EUR/ha LN für Betriebe < 0,5 GVE/ha LN. Dieser Prämienzuschlag wird nur für die ersten 20 ha im Projektgebiet ausbezahlt.
Die schlagbezogene Planung des N-Bedarfs hat bis spätestens 28. Februar des jeweiligen Verpflichtungsjahres zu erfolgen. Die Aufzeichnung und Dokumentation (über Ausbringungsdatum und Aufwandmenge bei Düngung usw.) ist laufend zu aktualisieren.
Die Nährstoffbilanzierung ist bis zum 31. Dezember des jeweiligen Verpflichtungsjahres durchzuführen und muss die Nährstoffzufuhr (Düngung, Vorfruchtwirkung), Nährstoffabfuhr (Erntegut, Stroh) und die natürlichen Verluste (Bodenqualität und Niederschläge als Pauschalabzug) enthalten.
Das Ergebnis der Nährstoffbilanz sollte ausgeglichen sein.
Sollten die Werte Ihrer Nährstoffbilanzierung einen positiven Wert ergeben, ist in der Wirtschaftsweise darauf Rücksicht zu nehmen bzw. beanspruchen Sie bitte das Beratungsangebot Ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer.

