AgrarMarkt
Austria
AMA Adler

News vom 11.9.2012
ÖPUL-Information

Prämienfähiger Flächenzugang während des Verpflichtungszeitraums

Wurden ÖPUL-Maßnahmen 2007 oder 2008 begonnen, war bis einschließlich 2009 jeder Flächenzugang prämienfähig. In den Jahren 2010 bis 2012 ist bei unten angeführten Maßnahmen ein prämienfähiger Flächenzugang von maximal 75 % auf Basis des Jahres 2009, wobei eine Ausweitung um bis zu 5 ha in jedem Fall zulässig ist, möglich. Über der 75 % Grenze beantragte Maßnahmenflächen werden nicht prämiert, die Förderungsvoraussetzungen der betroffenen Maßnahme müssen jedoch eingehalten werden. Dies ist im Vorfeld von Flächenzugängen zu bedenken.

Im letzten Jahr der Verpflichtung hinzugekommene Flächen sind nicht prämienfähig. Dies ist insbesonders bei vorzeitigem Ausstieg nach 5 oder 6 Jahren zu beachten. Wenn die übernommenen Flächen bereits vorher mit der selben Maßnahme belegt waren, handelt es sich nicht um einen Flächenzugang.

Die Zugangsregelung gilt bei folgenden Maßnahmen:
  • Biologische Wirtschaftsweise
  • Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen
  • Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf Ackerflächen
  • Grünlandflächen im Rahmen der Maßnahme Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf Ackerfutter- und Grünlandflächen
  • Erosionsschutz Obst und Hopfen
  • Integrierte Produktion Obst und Hopfen
  • Erosionsschutz Wein
  • Integrierte Produktion Wein
  • Integrierte Produktion geschützter Anbau (ohne Nützlingseinsatz)
  • Grünlandflächen im Rahmen der Maßnahme Silageverzicht
  • Erhaltung von Streuobstbeständen
  • Mahd von Steilflächen
  • Bewirtschaftung von Bergmähdern
  • Ökopunkte
  • Regionalprojekt für Grundwasserschutz und Grünlanderhaltung
  • Bewirtschaftung von besonders auswaschungsgefährdeten Ackerflächen
  • Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller oder gewässerschutzfachlich bedeutsamer Flächen


Bei nachfolgenden Maßnahmen ist eine uneingeschränkte Prämienausweitung in der Verpflichtungsperiode möglich:
  • Ackerflächen im Rahmen der Maßnahme Verzicht auf ertragssteigernde Betriebsmittel auf Ackerfutter- und Grünlandflächen
  • Verzicht auf Fungizide auf Getreideflächen
  • Umweltgerechte Bewirtschaftung von Heil- und Gewürzpflanzen, Alternativen und Saatgutvermehrung
  • Integrierte Produktion Erdäpfel
  • Integrierte Produktion Gemüse
  • Integrierte Produktion Erdbeeren
  • Integrierte Produktion Rüben
  • Nützlingseinsatz auf zumindest 50 % der Flächen im geschützten Anbau
  • Ackerflächen im Rahmen der Maßnahme Silageverzicht
  • Alpung und Behirtung
  • Begrünung von Ackerflächen
  • Mulch- und Direktsaat
  • Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz
  • Untersaat bei Mais
  • Verlustarme Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Biogasgülle
  • Seltene Nutztierrassen
  • Seltene landwirtschaftliche Kulturpflanzen
  • Tierschutzmaßnahme