AgrarMarkt
Austria
AMA Adler

FAQ: Was ist zu tun, wenn...  

Hier finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen!

...ein Kalb geboren wird

Anbringung der Ohrmarken innerhalb von sieben Tagen, Eintragung ins Bestandsverzeichnis innerhalb von sieben Tagen, Geburtsmeldung innerhalb von sieben Tagen an die zuständige Bezirksbauernkammer oder über Internet (http://www.eama.at) unter Angabe der Betriebsnummer, Ohrmarkennummer des Kalbes, Geburtsdatum, Geschlecht, Ohrmarkennummer des Muttertieres, Hauptrasse und Zweitrasse (bei Kreuzungstieren), Ohrmarke des Vaters (falls bekannt).
Totgeburten sind prinzipiell nicht meldepflichtig, besteht jedoch im Rahmen einer Tierbestandsversicherung die Verpflichtung dazu, ist eine Geburtsmeldung mit anschließender Verendungsmeldung durchzuführen. Der Inhalt der Geburtsmeldung entspricht dem einer Normgeburt. 

...ein Rind innerhalb von Österreich verkauft wird

Eintragung ins Bestandsverzeichnis innerhalb von sieben Tagen, Meldungen des Verkaufs (Abgangs) innerhalb von sieben Tagen an die zuständige Bezirksbauernkammer oder über Internet (http://www.eama.at)  unter Angabe von Betriebsnummer, Ohrmarkennummer, Datum des Verkaufes (Abgangs).

...ein österreichisches Rind gekauft wird

Eintragung ins Bestandsverzeichnis innerhalb von sieben Tagen, Meldung des Kaufs (Zugangs) innerhalb von sieben Tagen an die zuständige Bezirksbauernkammer oder über Internet (http://www.eama.at)  unter Angabe von Betriebsnummer, Ohrmarkennummer, Datum des Kaufes (Zugangs). 

...ein Rind in ein anderes EU-Land verkauft wird

Beantragung eines Tierpasses bei der AMA oder Bezirksbauernkammer oder über Internet. Eintragung ins Bestandsverzeichnis innerhalb von sieben Tagen, Meldung innerhalb von sieben Tagen an die zuständige Bezirksbauernkammer oder über Internet (http://www.eama.at) unter Angabe von Betriebsnummer, Ohrmarkennummer, Datum des Verkaufs sowie des Ziellandes, in welches das Tier verkauft wurde.

...ein Rind in ein Nicht-EU-Land verkauft wird

Ein Tierpass ist nicht erforderlich. Eintragung ins Bestandsverzeichnis innerhalb von sieben Tagen, Meldung des Verkaufs innerhalb von sieben Tagen an die zuständige Bezirksbauernkammer oder über Internet (http://www.eama.at) unter Angabe der Betriebsnummer, Ohrmarkennummer, Datum des Verkaufs sowie des Ziellandes, in welches das Tier verkauft worden ist. 

...ein Rind aus einem EU-Land (inkl. Schweiz) gekauft wird

Wichtig: Aus einem EU-Mitgliedsland gekaufte Rinder müssen über einen Tierpass verfügen!

Dieser muss im Original entweder mit der Meldung innerhalb von sieben Tagen an die zuständige Bezirksbauernkammer oder direkt an die Agrarmarkt Austria (AMA)/Referat Rinderkennzeichnung unter Angabe von Betriebsnummer, Ohrmarkennummer des Tieres, Datum des Kaufs, Geburtsdatum, Geschlecht, Ohrmarkennummer der Mutter, Hauptrasse oder Zweitrasse (bei Kreuzungstieren), Herkunftsland übermittelt werden. Eintragung ins Bestandsverzeichnis innerhalb von sieben Tagen.
Importe aus dem innergemeinschaftlichen Raum können über Internet (http://www.eama.at) nicht erfasst werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständige Bezirksbauernkammer bzw. direkt mit der Agrarmarkt Austria (AMA) ist notwendig!

HINWEIS: Wird ein Rind, welches bereits im Herkunftsland abgekalbt hat, nach Österreich verbracht, sollte diese Abkalbung vor einer möglichen Antragstellung schriftlich in der AMA nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck ist der Abstammungsnachweis des Rindes, auf dem die Abkalbung eingetragen ist, zu übermitteln.

...ein Rind aus einem Nicht-EU-Land (ausgenommen Schweiz) gekauft wird

Eintragung ins Bestandsverzeichnis innerhalb von sieben Tagen, Meldung des Kaufs innerhalb von sieben Tagen unter Angabe von Betriebsnummer, Ohrmarkennummer des Tieres, Datum des Kaufs, frühere Ohrmarkennummer, Geburtsdatum (falls vorhanden), Geschlecht, Hauptrasse und Zweitrasse (bei Kreuzungstieren), Herkunftsland direkt an die Agrarmarkt Austria (AMA).
Außerdem muss der zuständige Amtstierarzt informiert werden, welcher die weitere Vorgangsweise erklärt bzw. die amtliche (Um-)Kennzeichnung überwacht.
Importe aus Drittländern können über Internet (http://www.eama.at) nicht erfasst werden. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bezirksbauernkammer bzw. direkt mit der Agrarmarkt Austria (AMA) ist notwendig!

...ein Rind geschlachtet wird

Wird das Rind in einem Schlachthof geschlachtet, führt der Landwirt eine einfache Abgangsmeldung durch. Die Schlachtmeldung erfolgt durch den Schlachthof. Im Fall einer Hausschlachtung erfolgt eine Meldung innerhalb von sieben Tagen an die zuständige Bezirksbauernkammer oder über Internet (http://www.eama.at) unter Angabe von Betriebsnummer, Ohrmarkennummer, Datum der Schlachtung.
Eintragung ins Bestandsverzeichnis innerhalb von sieben Tagen.
Auch bei Hausschlachtungen müssen Rinder (Kälber) von einem zuständigen Fleischuntersuchungstierarzt auf Tauglichkeit untersucht werden.  

...ein Rind verendet

Eintragung ins Bestandsverzeichnis innerhalb von sieben Tagen, Meldungen der Verendung innerhalb von sieben Tagen an die zuständige Bezirksbauernkammer oder über Internet (http://www.eama.at) unter Angabe von Betriebsnummer, Ohrmarkennummer, Datum der Verendung.
Im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen werden TKV Bescheinigungen stichprobenartig überprüft. 

...eine Ohrmarke verloren geht

Bei Verlust einer Ohrmarke ist diese Nummer unverzüglich über Internet (http://www.eama.at), schriftlich bzw. per Telefon bei der zuständigen Bezirksbauernkammer oder in der AMA nachzubestellen. Die entsprechende Ohrmarke wird nachproduziert und dem Tierhalter per Post zugesandt, wobei hier von einer durchschnittlichen Lieferzeit von fünf bis sieben Tagen auszugehen ist. Diese Frist ist abhängig von der Zustellgeschwindigkeit der Post.