AgrarMarkt
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AMA Adler

News vom 25.3.2005
Presseaussendung

ÖPUL 2000 Verlängerung in der Praxis

Umweltprogramm um ein Jahr verlängert/Antragstellung im Herbst

(AMA, am 25. März 2005, Wien) Die Europäische Kommission hat der Verlängerung des Österreichischen Umweltprogramms um ein Jahr zugestimmt. Das bedeutet, dass für jene 122.000 Betriebe, die im Jahr 2001 in das ÖPUL 2000 eingestiegen sind und damit eine fünfjährige Verpflichtungsdauer begründet haben, ermöglicht wird, dass sie auch für 2006 eine ÖPUL-Förderung beantragen können. Diese ÖPUL-Teilnehmer müssen sich bis zum Herbst 2005 entscheiden, ob und mit welchen Maßnahmen sie 2006 teilnehmen möchten. Einige Besonderheiten sind zu beachten:

Sechsjährige Verpflichtungsdauer
Bei der nunmehr genehmigten Verlängerung handelt es sich um eine Möglichkeit zur Ausdehnung der Verpflichtungsdauer um ein Jahr, das heißt, dass die verlängerten Maßnahmen einer sechsjährigen Vertragsdauer unterliegen. Die Situation ist daher nicht mit dem Zusatzjahr im Jahr 2000 vergleichbar. Die Verlängerung wird maßnahmenbezogen möglich sein und muss mittels dem Herbstantrag beantragt werden. Betroffene Betriebe können sowohl alle als auch einzelne mit Ende 2005 auslaufende Maßnahmen verlängern. Die Kombinationsverpflichtungen sind weiterhin zu beachten, diese gelten uneingeschränkt weiter!

Verlängerung von Projektbestätigungen
Betriebe, die an Naturschutzmaßnahmen teilnehmen, welche im Jahr 2005 auslaufen, benötigen neben der Maßnahmenverlängerung auch eine Verlängerung der Projektbestätigung. Diese wird von der jeweiligen Naturschutzabteilung der Landesregierungen ausgestellt. In einigen Bundesländern wird eine generelle Verlängerung der auslaufenden Projektbestätigungen erfolgen. Diesbezüglich werden die betroffenen Landwirte von der Naturschutzabteilung informiert, es muss kein Antrag auf Verlängerung der Projektbestätigung gestellt werden.

Flächenzu- und -abgänge
Die Regeln bezüglich Maßnahmenweiterführung und Flächenzugang gelten auch für das Verlängerungsjahr. Allerdings konnte für die Verpflichtungsüberprüfung vom fünften auf das sechste Jahr eine erhöhte Toleranz erreicht werden. Die Flächenzugangsüberprüfung verschiebt sich bei den verlängerten Maßnahmen um ein Jahr. Wird eine Maßnahme verlängert, so ist ein Zugang von nicht in die Maßnahme eingebrachten Flächen im Rahmen der 75%-Regel im Jahr 2005 möglich. Im Jahr 2006 ist dann kein prämienfähiger Flächenzugang mehr möglich.

Einstiegsstopp ab Herbst
Ein Betrieb, bei dem das ÖPUL 2000 mit Ende 2005 ausläuft, kann nur bestehende Maßnahmen verlängern und keine neuen Maßnahmen begründen (= Einstiegsstopp). Neue fünfjährige Verträge können daher erst für das neue ÖPUL ab 2007 abgeschlossen werden. Bestehende Maßnahmen, deren Verpflichtungsdauer über das Jahr 2005 hinausreicht, können unverändert weitergeführt werden.

Antragstellung mit Herbstantrag
Die Agrarmarkt Austria sendet allen betroffenen Betrieben im Spätsommer ein ausführliches Merkblatt über die Verlängerung sowie die entsprechenden Formulare zu. Der Antrag auf Verlängerung muss im Rahmen des Herbstantrages 2005 erfolgen. Die Formulare werden mit den am Betrieb vorhandenen Maßnahmen zur Erleichterung der Antragstellung vorgedruckt sein. Die Abgabetermine entsprechen den gewohnten Fristen für den Herbstantrag: 14.10. für Begrünungsteilnehmer, 15.11. für die anderen Maßnahmen.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Agrarmarkt Austria
DI Martina Mayerhofer
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 01/33 151-3935
Fax: 01/33 151-299
E-Mail:
 
Bedeutung des eGovernments in der Landwirtschaft

Die Agrarmarkt Austria als Förderabwicklungsstelle und Ansprechpartner der Bauern in vielen Verwaltungsfragen ist ein wichtiger Träger der eGovernment-Entwicklung in der Landwirtschaft. Mit Ende 2002 wurde ein einfach bedienbares Internetportal der Agrarmarkt Austria, eAMA, eingerichtet, womit Landwirte, Schlachthöfe, Molkereien und Käsereien die Möglichkeit haben, einfach, schnell und zeitunabhängig ihren Verwaltungsaufgaben nachzukommen. Schon heute können von den Landwirten Rinder gemeldet, Tierprämienanträge gestellt, Flächeninformationen abgerufen und vermessen, Bescheide elektronisch abgerufen, aktuelle Milchquoten eingesehen und der Direktverkauf von Milch und Milcherzeugnissen gemeldet werden. Schlachthöfe können ihre Schlachtmeldungen und Molkereien bzw. Käsereien ihre Milchmonatsmeldung durchführen.
Rund 1/3 aller Tierprämienanträge (über 60.000) und rund 60 % aller Rindermeldungen (über 2 Mio.) wurden im Jahr 2004 über Internet gestellt und über 20 % Meldungen des Direktverkaufes abgegeben. Mehr als 37.400 Kunden nutzen heute die vielen Vorteile von eAMA.

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Dipl.-HLFL-Ing. Johannes Kneissl
Referatsleiter ÖPUL
Telefon: 01/33 151-226
Fax: 01/33 151-295
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