Marktorganisation für Getreide
| Ziel der gemeinsamen Marktorganisation für Getreide ist es, die Märkte zu stabilisieren und der landwirtschaftlichen Bevölkerung im Getreidesektor eine angemessene Lebenshaltung zu sichern. Die wesentlichen Maßnahmen dafür sind insbesondere eine Interventionsregelung und eine gemeinsame Ein- und Ausfuhrregelung über Ein- und Ausfuhrlizenzen. Den Kern dieser Regelungen bildet die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte. Die wichtigsten Elemente dieser Regelung sind: Betroffene Erzeugnisse Bei den betroffenen Erzeugnissen handelt es sich um Getreide, insbesondere Weichweizen, Hartweizen, Gerste, Mais, Roggen, Sorghum und Hafer, in unverändertem Zustand oder in Form von Mehl, Grieß oder Malz. Wirtschaftsjahr Das Wirtschaftsjahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des folgenden Jahres. Direktzahlungen Die Landwirte erhalten Direktzahlungen oder spezifische Beihilfen. InterventionsregelungInterventionspreis Der Interventionspreis beträgt 101,31 EUR/t. Interventionsstellen Die von den Mitgliedstaaten bezeichneten Interventionsstellen kaufen Weichweizen oder Hartweizen, Gerste, Mais und Sorghum zum Interventionspreis an, der gegebenenfalls nach Maßgabe der Qualität der Erzeugnisse geändert werden kann. Der Interventionszeitraum für Ankäufe ist von 1. November bis 31. Mai. Handel mit DrittländernErteilung von Einfuhr- bzw. Ausfuhrlizenzen Für die Einfuhr sowie die Ausfuhr sind Einfuhr- bzw. Ausfuhrlizenzen erforderlich, die von den Mitgliedstaaten erteilt werden. Ausfuhr Um die Ausfuhr auf der Grundlage der auf dem Weltmarkt geltenden Preise zu ermöglichen, kann eine Ausfuhrerstattung in regelmäßigen Zeitabständen oder im Wege der Ausschreibung gewährt werden. Schutzmaßnahmen Wird der Markt in der Gemeinschaft aufgrund der Ein- und Ausfuhren von ernstlichen Störungen bedroht oder erreichen die Preise auf dem Weltmarkt ein Niveau, das die Versorgung auf dem Gemeinschaftsmarkt stören könnte, so können Schutzmaßnamen getroffen werden. Weiterführende Informationen Einfuhr- bzw. Ausfuhrlizenzen Getreidemarktleistung Intervention von Getreide Stärke/Stärkekartoffel Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 / pdf |
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