AgrarMarkt
Austria
AMA Adler

Merkblätter Milch und Milchprodukte


Milchquoten
Private Lagerhaltung für Butter
Qualität der Rohmilch
Schulmilch
Intervention
Verwendung von Kasein und Kaseinaten bei der Käseerzeugung
- derzeit Beihilfe von 0,00 EUR/100 kg festgesetzt 

Da die Beihilfe für die Verarbeitung von Magermilch zu Kasein und Kaseinaten derzeit auf Null festgesetzt ist, ist eine vorherige Genehmigung für die Verwendung von Kasein und Kaseinaten bei der Käseherstellung nicht mehr verpflichtend.
Beihilfe für Magermilch für die Kaseinherstellung
- derzeit Beihilfe von 0,00 EUR/100 kg festgesetzt

Beihilfe für zu Mischfutter verarbeitete Magermilch
- derzeit Beihilfe von 0,00 EUR/100 kg festgesetzt