Verwendung von Kasein und Kaseinaten bei der Käseerzeugung
- derzeit Beihilfe von 0,00 EUR/100 kg festgesetzt
Da die Beihilfe für die Verarbeitung von Magermilch zu Kasein und Kaseinaten derzeit auf Null festgesetzt ist, ist eine vorherige Genehmigung für die Verwendung von Kasein und Kaseinaten bei der Käseherstellung nicht mehr verpflichtend.