Honigförderung
Das Förderprogramm für Imker basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 797 / 2004 und wird national im Rahmen der „Sonderrichtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Bienenzuchterzeugnissen“ umgesetzt.
Die Fördermaßnahmen selbst untergliedern sich in....I) Direkte Fördermaßnahmen für Imker:
- Neueinsteigerförderung:
Dadurch sollen die Grundanschaffungen von Neubeginnern in der Imkerei erleichtert werden:
Gewährung eines Pauschalbetrages für die Anschaffung von 3 Beuten, Kunstschwärmen, Reinzuchtköniginnen für Anfänger.
- Kleingeräteförderung:
Förderfähig sind vor allem Geräte zur Qualitätshoniggewinnung, z.B.: Honigauftaugeräte, Abfülltöpfe , Lagergefäße und Schleudern aus Edelstahl, Entdeckelungsgestelle, Raumtrocknungsgeräte, Refraktometer, Konduktometer, eichfähige Waagen, sowie Geräte zur Wachs- und Pollenproduktion.
Der Mindestanschaffungswert pro Förderansuchen beträgt EUR 400,- (pro Förderperiode ist nur ein Ansuchen je Imker zulässig), der Zuschuss beträgt maximal 48 Prozent des tatsächlichen Aufwandes und ist u.a. abhängig von der Völkeranzahl; Voraussetzung ist die Teilnahme am Qualitätsprogramm (Honiguntersuchung im Rahmen des Gütesiegels, Teilnahme an einer Hygieneschulung)
- Investitionsförderung:
Förderfähig sind Anlagen zur Honiggewinnung, -abfüllung und -bearbeitung (Z.B.: Schleuderstraßen, Abfüllanlagen, Rührgeräte), sowie Maschinen und Geräte für die Bienenwanderung (z.B.: Hebebühnen, selbstfahrende Wanderhilfen, elektronische Trachtbeobachtungssysteme).
Die Mindestinvestitionssumme beträgt EUR 2000,- ;
als Zuschuss werden maximal 42 Prozent (bei Teilnahme am Honigqualitätsprogramm 48 Prozent) des tatsächlichen Aufwandes gewährt.
Die Investitionsförderung kann nur durch Imker mit imkerlich begründetem Einheitswertbescheid, beruflicher Qualifikation und Bewirtschaftung von mindestens 58 Bienenvölkern unter Vorlage eines Betriebsverbesserungsplanes in Anspruch genommen werden.
II) Indirekte Fördermaßnahmen für Imker:
über die Imkereiverbände einzureichen
- Laboruntersuchungen
Honig:
Inhaltsstoffe, Wassergehalt, Leitfähigkeit, HMF – Wert, Pollenanalyse,
Rückstandsuntersuchung: Antibiotika, Varroazide, Diastase, Invertase, Sensorik
Wachs:
Rückstandsuntersuchung: Antibiotika, Varroazide
Propolis:
Abdampfrückstand
Waben:
Amerikanische Faulbrut
Die Förderung beträgt 80 Prozent des Pauschalbetrages für die jeweilige Analyse.
- Bildungs- und Beratungstätigkeitentätigkeiten der Verbände:
Im Rahmen der Bildungsmaßnahmen wird die Durchführung von Schulungen, Kursen, Seminaren und Vorträgen gefördert. Dadurch sollen die Kosten für das Honorar und die Reisekosten der Vortragenden, Sachkosten, Saalmiete und die Bereitstellung von Schulungsunterlagen abgedeckt werden.
Einzelbetriebliche Beratungen können für Imkereibetriebe gefördert werden, die auch die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Investitionsförderung aufweisen (u.a. mindestens 58 Völker, imkerlicher Einheitswertbescheid, etc.).
Die Förderung für die Tätigkeit von Sachverständigen im Rahmen der Varroabekämpfung und zur Unterstützung der Bienenwanderung steht wiederum jedem Imker offen.
Wie werden die Förderungen beantragt?
Investition, Kleingeräte, Neueinsteiger:
Imker a Biene Österreich a AMA
Pauschalen: Bildung, Labor, Beratungen:
Orts-od. Bezirksgruppe a Verband a Biene Österreich a AMA
Die Ansuchen müssen entweder bis 20. April oder bis spätestens 31.Juli in der Biene Österreich, Dresdner Straße 89/19, 1200 Wien eingelangt sein.
Ansuchen, die bereits zum ersten Einreichtermin einlagen, können im günstigsten Fall auch früher ausbezahlt werden (Juli).
Weiterführende Informationen:
Sonderrichtlinie des Lebensministeriums
Biene Österreich
Einreichformulare für investive Maßnahmen 2010-2013
Kontakt:
Telefon: 01/33151 - DW
Fax: 01/33151 - 4625
E-Mail: bereich-honig@ama.gv.at
Die zuständigen Mitarbeiter in der AMA
Referatsleitung:
Hr. Dipl.-Ing. Wolfgang MESSNER - DW 548
Sachbearbeiter:
Fr. Andrea BREIN - DW 318

