News vom 16.7.2007
Information
Begrünung von Nachwachsenden-Rohstoff-Flächen
Auf Grund der heurigen Witterungsumstände, insbesondere der mangelnden Niederschläge im Frühjahr und des daraus entstandenen Grünmasseverlustes, wurde die Nutzung von Einheitlichen Betriebsprämien - Stilllegungsflächen für Futterzwecke unter Einhaltung bestimmter Auflagen freigegeben (Details entnehmen Sie bitte der Pressemeldung vom 4. Mai 2007).Im Rahmen dieser Regelung ist es im Jahr 2007 möglich, Nachwachsende-Rohstoff-Flächen nach der Ernte zu begrünen und den Aufwuchs gegebenenfalls zur Gewinnung von Futter zu nutzen.
Eine Abgabe an Dritte darf nur unentgeltlich erfolgen.

