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News vom 31.10.2007
Presseinformation

ÖPUL: Verbot der Ausbringung von stickstoffhältigen Düngemitteln

Laut derzeit gültigem Nitrataktionsprogramm gilt ein Ausbringungsverbot für stickstoffhältige Düngemittel (ausgenommen Stallmist, Kompost, entwässerter Klärschlamm und Klärschlammkompost) auf Flächen ohne Gründecke ab dem 15. Oktober bis 15. Februar, auf Flächen mit Gründecke ab dem 15. November bis 15. Februar.

Stallmist, Kompost, entwässerter Klärschlamm und Klärschlammkompost dürfen bis 30. November ausgebracht werden. Ab 1. Oktober bis Beginn des Düngeverbotes dürfen jedoch max. 60 kg Reinstickstoff aus stickstoffhältigem Handelsdünger, Gülle, Jauche oder Klärschlamm ausgebracht werden.

Auf wassergesättigten, überschwemmten, durchgefrorenen bzw. schneebedeckten Böden besteht ein generelles Ausbringungsverbot. Weiters müssen einzelne Landes- bzw. Bodenschutzgesetze beachtet werden.

Bei Teilnahme an der ÖPUL 2007-Maßnahme "Vorbeugender Boden- und Gewässerschutz" gilt ein generelles Stickstoffausbringungsverbot auf Durum-, Erbeer-, Gemüse-, Gerste- und Rapsflächen vom 15. Oktober bis zum 15. Februar, für alle anderen Ackerflächen vom 15. Oktober bis zum 28. Februar. Diese Regelung ist auf allen Ackerflächen im ausgewiesenen Gebiet gemäß Anhang L der Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 einzuhalten.

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