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News vom 12.11.2007
Presseinformation

ÖPUL: Rinder-GVE Anzeige im eAMA für ÖPUL

Werte für ÖPUL 2000 und ÖPUL 2007 abrufbar


Seit 2002 muss die Stückzahl der Rinder des Betriebes in der Tierliste zum Mehrfachantrag-Flächen nicht mehr angeführt werden. Für die Berechnungen werden die Rinder aus der Rinderdatenbank der AMA, an die alle Tierbewegungen gemeldet werden müssen, entnommen. Diese Vorgangsweise erspart reinen Rinderhaltern die Abgabe der Tierliste. Weiters können im Sinne einer effizienten Verwaltung Formulare eingespart werden.

Im Gegenzug dazu wurde den Rinderhaltern ein Rinder-GVE Rechner im Internet unter http://www.eama.at angeboten. Die Großvieheinheiten (GVE) werden für die Berechnung von Besatzdichten und Tierzahl-bezogenen Leistungsabgeltungen verwendet. Im eAMA können die Tierbestände in derselben Berechnungsmethode, wie sie die AMA verwendet, zu 13 Stichtagen abgerufen werden. Somit haben die Betriebsführer die Möglichkeit, den Wert ihrer GVE-Besätze am Betrieb im Auge zu behalten. Diese Möglichkeit wurde auch zahlreich in Anspruch genommen.

Durch die Einführung des ÖPUL 2007 ab dem heurigen Jahr kam es zu Änderungen in der Umrechnung auf GVE. Diese Änderungen sind hauptsächlich auf eine Vereinheitlichung der GVE-Werte auf EU-Ebene zurückzuführen. Für die noch verbliebenen Teilnehmer am ÖPUL 2000 bleiben die bisherigen Werte aufrecht.

Dadurch war es erforderlich, den bestehenden Rinder-GVE Rechner anzupassen. Nach den erforderlichen Umbauarbeiten steht ab sofort wieder die Rinder-GVE Anzeige im eAMA zur Verfügung. Auf Grund der Unterschiede in der Berechnung besteht die Möglichkeit, die Rinder-GVE Stichtage getrennt nach ÖPUL 2007 und ÖPUL 2000 abzurufen.

Neben der Berechung der Viehbesatz-Höchstgrenze von 2,0 GVE/ha landwirtschaftliche Nutzfläche bei zB "Biologische Wirtschaftsweise" und "Umweltgerechte Bewirtschaftung von Acker- und Grünlandflächen" ist der Viehbesatz auch häufig ein Grenzwert für die Prämiengewährung. Bei der "Tierschutzmaßnahme" werden die Leistungsabgeltungen ebenfalls aus den Meldungen an die Rinderdatenbank errechnet. Die Ermittlung der Rinder-GVE nach ÖPUL 2007 ist auch für die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZ) gültig.

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