AgrarMarkt
Austria
AMA Adler

Flächenabgleich auf Almen

Beantragung von nicht-landwirtschaftlichen Nutzflächen in der Vergangenheit - Sachverhaltserhebung

Anfang Juli 2011 wurden von der Agrarmarkt Austria (AMA) die Sachverhaltserhebungen an jene Antragsteller verschickt bei denen die Flächen im Mehrfachantrag zwischen 2007 – 2010 verringert wurden.
Nun wird dieser notwendige Abgleich auch auf den Almen durchgeführt. Dazu werden an jene Almbewirtschafter (Obmänner) Sachverhaltserhebungen verschickt, bei denen die Almflächen zwischen 2007 und 2010 verringert wurden. Der Versand dieser Schreiben erfolgt ab dem 27.07.2011.

Die Antragsteller (unterstützt von den Landwirtschaftskammern auf Bezirksebene) haben innerhalb einer Frist (16.08.2011) die Möglichkeit die Flächenverringerungen aufzuklären und dies mit entsprechenden Unterlagen zu belegen.
Erfolgt keine Rückmeldung, muss die AMA vom Vorliegen einer Übererklärung (= Beantragung von nicht im angegebenen Ausmaß vorhandener landwirtschaftlicher Nutzfläche) ausgehen und die Anträge unter diesen Aspekten neu berechnen.

Notwendig wird dieser zusätzliche Flächenabgleich – in Ergänzung zu dem bereits standardmäßig durchgeführten 5-Jahresabgleich in der ländlichen Entwicklung – aufgrund einer Prüffeststellung der Europäischen Kommission.

Grundsätzlich

Es gilt sicherzustellen, dass eine verminderte Flächenbeantragung 2010 nachweislich erstmalig in diesem Jahr schlagend wurde, und nicht schon mit vorangegangenen Anträgen hätte bekanntgegeben werden müssen.
Dazu vergleicht die Agrarmarkt Austria (AMA) die beantragten Almfutterflächen in der Flächennutzung aus dem Jahr 2010 mit den Jahren 2009, 2008 und 2007.

Wurden bei diesem Abgleich Differenzen festgestellt, erhalten die betroffenen AntragstellerInnen Ende Juli eine Sachverhaltserhebung, wo die Möglichkeit eingeräumt wird, durch nachzubringende Unterlagen die damaligen Angaben zu plausibilisieren/belegen.

Belege für die landwirtschaftliche Nutzung können zum Beispiel Luftbildaufnahmen aus dem betroffenen Jahr sein, wo diese eindeutig ersichtlich ist.

Für Fragen zu diesem Thema stehen die Mitarbeiter der AMA, Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Hotline-Nr. 01-33 151 -700 gerne zur Verfügung.