Besondere Marktstützungsmaßnahme Milch - Auszahlung Ende Juni

24.06.2010

Die Europäische Kommission hat zur Durchführung von Soforthilfemaßnahmen auf Grund der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise 300 Mio. EUR für die Milcherzeuger in allen Mitgliedstaaten zur Auszahlung bereit gestellt. Diese Zahlungen sind unter objektiven Kriterien zu vergeben und dürfen zu keinerlei Diskriminierung oder Marktstörung führen und müssen bis spätestens 30.06.2010 ausgezahlt werden.

Der für Österreich zur Verfügung stehende Betrag von rund 6,05 Mio. EUR wird an 40.596 Milcherzeuger überwiesen.

„Im Sinne einer unbürokratischen Abwicklung musste kein separater Antrag gestellt werden, da für die Berechnung die Summe aller Quoten (für Lieferungen und für den Direktverkauf) des jeweiligen Anspruchsberechtigten mit Stichtag 31.03.2010 herangezogen wurde“, betont Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.

Aus der Gegenüberstellung der Gesamtquoten der Milcherzeuger mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ergibt sich ein Beihilfesatz von 0,205 Cent / kg Quote für Lieferungen bzw. Direktverkäufe. Für Milcherzeuger mit kleineren Quoten wurde ein Mindestauszahlungsbetrag von 50 EUR festgesetzt.
Die Überweisung des Auszahlungsbetrages und der Bescheidversand durch die AMA erfolgt am 29. Juni 2010.



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