Kontrollen der AMA mit elektronischen Prüfbericht

08.07.2011 Noch schneller und unbürokratischer

Die Vergabe öffentlicher Mittel von EU, Bund und Ländern bedingt eine genaue Vorgehensweise und entsprechende Kontrolle. Die Agrarmarkt Austria (AMA) ist verpflichtet, Vor-Ort-Kontrollen bei den betroffenen Antragstellern durchzuführen. Die Regelungen dazu werden von der Europäischen Union vorgegeben.
Der Technische Prüfdienst (TPD) der AMA ist für die Durchführung der Kontrollen zuständig.
Die AMA ist bestrebt, alle Maßnahmen gemeinsam bei einem Kontrollbesuch zu prüfen, sofern dies möglich und rechtlich zulässig ist. So wird erreicht, dass die Betriebe nicht mehrmals zur Kontrolle der einzelnen Maßnahmen besucht werden müssen. Es wird beispielsweise das österreichische Umweltprogramm, Cross Compliance und die Ausgleichszulage bei einem Kontrollbesuch geprüft.

Neue Technologie im Flächenbereich

"Seit kurzer Zeit verwendet die AMA zur Durchführung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen der Flächen und deren Auflagen einen elektronischen Prüfbericht. Somit erreichen wir eine Qualitätsverbesserung, da die Übertragung der Daten noch schneller und effizienter erfolgt", berichtet Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.
Die geprüften Daten werden elektronisch erfasst und nach Abschluss der Vor-Ort-Kontrolle wird nunmehr lediglich ein Kurzbericht erstellt und dem Antragsteller übergeben.
Auf diesem Kurzbericht sind alle betriebsrelevanten Daten, wie die Betriebsnummer, Name und Adresse, sowie die kontrollrelevanten Daten wie das Prüfdatum, der Leiter der Amtshandlung sowie die auskunftserteilende Person angeführt. Ebenso sind alle geprüften Antragsbestandteile, wie beispielsweise der Flächenbogen, die Flächennutzung, die gesamtbetrieblichen Unterlagen, und alle kontrollierten Maßnahmen enthalten.
Nur bei Feststellung von etwaigen Unregelmäßigkeiten (zum Beispiel Flächen-Abweichungen) erhält der Antragsteller einen ausführlichen Prüfbericht per Post zugeschickt. Ob es zu einer Übermittlung des Kontrollberichtes kommt, wird bereits auf dem Kurzbericht vermerkt. Für die Landwirte ergeben sich durch diese unbürokratische Abwicklung natürlich keine rechtlichen Änderungen.
Die Abwicklung der Kontrollen im Bereich der Rinderkennzeichnung und der Cross Comliance erfolgt bereits seit längerem auf elektronischer Basis.

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Agrarmarkt Austria
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Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
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