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Herbstantrag erstmalig über www.eama.at möglich
Herbstantrag erstmalig über www.eama.at möglich
01.08.2012
Erweiterung des E-Government-Angebotes der AMA
Die Agrarmarkt Austria (AMA) bietet ab 6. August 2012 die Möglichkeit, den Herbstantrag 2012 für Begrünungsflächen erstmals über
www.eama.at
einzureichen.
Die Internetanwendung "Herbstantrag-Online (HA-Online)" ermöglicht den Landwirten, die landwirtschaftlichen Flächen zu verwalten und die Beihilfen elektronisch zu beantragen. "Damit geht die AMA kontinuierlich den Weg effiziente Programme zur Unterstützung der Antragstellerinnen und Antragsteller zur Verfügung zu stellen. Nach dem erfolgreichen erstmaligen Einsatz der elektronischen Antragstellung für den Mehrfachantrag Flächen 2012 ist der nächste Schritt auch den Herbstantrag 2012 auf dieser unbürokratischen und serviceorientierten Weise anzubieten," erklärt Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.
Der Einstieg in den Herbstantrag Online erfolgt über die Seite
www.eama.at
mit der Betriebsnummer und dem PIN-Code. Im Register "Flächen" ist der Menüpunkt "Herbstantrag" (HA) auswählbar. Der PIN-Code kann jederzeit auf der Startseite von
www.eama.at
angefordert werden.
Vorteile der Online-Antragstellung auf einen Blick
Einfacher Einstieg mit Betriebsnummer und PIN-Code
Schneller Zugriff auf gespeicherte Betriebsdaten
Alle Antragsunterlagen und Förderhinweise sind aktuell verfügbar
Umfangreiche Plausibilitätsprüfungen helfen Fehler zu vermeiden
Exakte Überprüfung der Feldstücke im Geographischen Informationssystem (GIS)
Exportfunktionen für die elektronische Weiterverarbeitung
Zugang unabhängig von Öffnungszeiten
Was ist zu beachten
Eine wichtige Voraussetzung der Antragstellung ist, dass alle Flächen im Geografischen Informationssystem (GIS) vollständig digitalisiert sind. Alle aktuellen Feldstücke (FS) und die begrünten Schläge eines Betriebes sind richtig eingezeichnet / digitalisiert und auch mit entsprechenden Attributen (z.B. Begrünungs-Variante, Kennzeichen Mulchsaatzuschlag) versehen.
ACHTUNG: Alle noch durchzuführenden Änderungen der Referenzflächen auf Feldstücksebene (z.B. durch Flächentausch, Pachtflächen,...) müssen von der zuständigen Bezirksbauernkammer (BBK) durchgeführt werden. Nur nach erfolgter Einarbeitung / Aktualisierung ist eine weitere Bearbeitung des Online-Antrages durch die Antragstellerin bzw. den Antragssteller möglich.
Neue Hofkarten müssen vorab durch die Bezirksbauernkammer (BBK) kontrolliert und Feldstücke gegebenenfalls angepasst werden. Weiters sind durch die Einspielung einer neuen Katastermappe (neue Grundstücke z.B. aus Kommassierungen) die betroffenen Flächen von der BBK zu bestätigen.
In welchem Zeitraum ist eine Antragstellung-Online möglich?
Eine Antragstellung-Online kann voraussichtlich von 6. August bis 8. Oktober 2012 erfolgen.
Was ist bis zum geplanten Start zu beachten
Falls Sie noch keinen Zugang zum eAMA bzw. den PIN-Code vergessen haben, kann mit dem Link "
Jetzt registrieren!
" auf
www.eama.at
ein (neuer) PIN-Code angefordert werden. Dieser wird automatisch per Post zugesandt (ca. 2 Tage).
Weitere Informationen
Informationen zum HA-Online sind auch über
www.eama.at
abrufbar. Ein Leitfaden zur Online-Antragstellung, Hinweise zur Programmbedienung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen stehen online zur Verfügung.
Falls bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen Mitarbeiter der AMA unter der Telefonnummer 01 33151 365 und der E-Mailadresse
flaechen.eama@ama.gv.at
gerne zur Verfügung.
Wenn nach erfolgter Erfassung doch ein Papierantrag abgegeben werden soll, ist der Online-Antrag vorher zu löschen.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail:
harald.waitschacher@ama.gv.at