Fachliche Klarstellung: Keine Verlängerung der "Verweildauer" bei der Mutterkuhprämie

30.04.2013 Aussagen nicht korrekt

Die gestern und heute über einzelne Medien (ORF Salzburg, Salzburger Nachrichten) verbreiteten Aussagen vom Salzburger Bundesrat Robert Zehentner zur Mutterkuhprämienberechnung sind nicht korrekt und entsprechen nicht den Tatsachen.

Die AMA hält fest, dass es im Zuge der Berechnung der Mutterkuhprämie 2012 zu keiner Verlängerung der "Verweildauer" um zwei Monate gekommen ist. Diese beträgt weiterhin zwei Monate (und nicht wie fälschlich dargestellt etwa vier oder gar sechs Monate).

Die Auszahlung der Tierprämien für das Jahr 2012 erfolgte bereits planmäßig am 28. März 2013. Zu Rückforderungen wegen der angeblichen "Verlängerung der Frist um zwei Monate" ist es daher nicht gekommen.

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Agrarmarkt Austria
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