Bio-Übergangsmaßnahme für 2014

28.01.2014

Die Antragstellung für die Bioübergangsmaßnahme läuft derzeit noch. Wir weisen nochmals darauf hin, dass der Antrag nur mit unterschriebener Verpflichtungserklärung gültig ist und im Original am Postweg bis spätestens 31. Jänner 2014 in der AMA eingelangt sein muss. Für den Antrag ist keine Nachreichfrist vorgesehen, verspätet abgegebene Anträge können daher nicht berücksichtigt werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum in der AMA!


Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: