Österreichischer Rechnungshof – Österreich mit AMA bei Anlastungen im Europavergleich bei den Besten

03.09.2014

In dem heute veröffentlichten Bericht des Österreichischen Rechnungshofes wird festgehalten, dass die korrekte Arbeit der AMA anerkannt wird. Das spiegelt sich auch in den Fakten und Zahlen wider.
Seit dem Beitritt zur Europäischen Union unterliegt die AMA unter anderem auch den Prüfungen der Europäischen Kommission - Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds (EGFL) und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) - und des Europäischen Rechnungshofes. Seit 1995 wurde die AMA in Summe 158 Mal von externen Stellen geprüft. Bisher konnte bei diesen externen Prüfungen immer nachgewiesen werden, dass innerhalb Österreichs ein funktionierendes Kontrollsystem existiert und damit eine missbräuchliche Auszahlung von EU- (und nationalen) Mitteln verhindert wird.

Im Bericht des Österreichischen Rechnungshofes wird klar festgehalten, dass Österreich einer der Mitgliedstaaten mit den geringsten Rückzahlungen an Brüssel ist. Leider wird im Bericht die Rückzahlungsstatistik der EU-15-Mitgliedstaaten zitiert und nicht die übermittelte Statistik der EU-28 Mitgliedstaaten. Österreich hatte seit seinem EU-Beitritt (in den Jahren 1995 bis 2014), verglichen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten, die mit Abstand geringsten finanziellen Berichtigungen im Verhältnis zu den Auszahlungen im Agrarbereich zu tragen. Die finanzielle Berichtigung betrug von 1995 bis 2014 (kumuliert) je 1.000,-- Euro ausgezahlter Agrarförderungen 0,65 Euro. Österreich schneidet somit im Vergleich der EU- 28 Mitgliedstaaten am besten ab.

Die vom Österreichischen Rechnungshof aufgezeigten Verbesserungsmöglichkeiten während der Prüfung wurden teilweise bereits umgesetzt beziehungsweise aufgenommen, sofern sie in den Zuständigkeitsbereich der AMA fallen.

Wie bei jeder Prüfung des Österreichischen Rechnungshofes (38 Prüfungen seit Gründung der AMA) wurden auch bei dieser Prüfung, die sich über eine Zeitspanne von über zwei Jahren erstreckt hat, alle Punkte sehr ernst genommen und umgehend reagiert. In diversen Stellungnahmen wurde der Österreichische Rechnungshof darüber genauestens informiert.

Aus dem Bericht geht auch hervor, dass die AMA alle erforderlichen Schritte unternommen hat und in einem mehrjährigen Verfahren der Europäischen Kommission nachweisen konnte, dass eine finanzielle Berichtigung im Bereich der Flächen von einem ursprünglich in den Raum gestellten Betrag von EUR 64 Mio. in dieser Höhe nicht gerechtfertigt war. Der Betrag wurde auf EUR 3,63 Mio. deutlich nach unten korrigiert.

Auf eine proaktive Information der Antragstellerinnen und Antragsteller betreffend die Antragstellung und die damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben wird in der AMA besonderes Augenmerk gelegt. Serviceorientiert wird mit Merkblättern und wöchentlich aktuellen Fachinformationen über Internet und Agrarmedien informiert.
„Wir nehmen die Anregungen und Empfehlungen des Österreichischen Rechnungshofes natürlich sehr ernst, sehen den Bericht aber auch als Stärkung der AMA als verantwortliche Zahlstelle für Zahlungen im Einklang mit strengen EU-Vorgaben“, erklärt Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.
 

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: