AMA informiert zur Kleinerzeugerregelung

24.09.2015 Prämienrechner hilft bei der Berechnung der voraussichtlichen Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015

Gemäß EU-Verordnung Nr. 1307/2013 besteht im Antragsjahr 2015 für Betriebe die Möglichkeit, anstelle der Basisprämienregelung an der sogenannten Kleinerzeugerregelung teilzunehmen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung ist die Bewirtschaftung von mindestens 1,5 Hektar beihilfefähiger Fläche sowie die Einhaltung der Cross Compliance Verpflichtungen. Weiters muss der Betrieb für die Zuteilung von Zahlungsansprüchen auf Basis der Neuregelung der Betriebsprämie im Jahr 2015 berechtigt sein beziehungsweise die Kriterien des „Neuen Betriebsinhabers“ erfüllen. Generell ist für alle Betriebe ein gültiger Mehrfachantrag - Flächen 2015 Voraussetzung für die Gewährung von Direktzahlungen.  Betriebe bis 1.250 Euro Direktzahlungen (Summe aus Basisprämie, Greening-Prämie und gekoppelter Zahlung) werden von der AMA automatisch in die Kleinerzeugerregelung einbezogen.

An der Kleinerzeugerregelung teilnehmende Betriebe sind von der Einhaltung der Greeningauflagen und von den Cross Compliance – Sanktionen befreit. Diese Regelung gilt  nur für die Direktzahlungen der 1. Säule. Nehmen Betriebe mit der Kleinerzeugerregelung an einer Maßnahme der 2. Säule teil  - beispielsweise am Österreichischen Umweltprogramm - so müssen bestimmte Cross Compliance - Verstöße (Düngung, Pflanzenschutz, Natura 2000) gegebenenfalls in der 2. Säule sanktioniert werden. Ebenso bleiben allfällige von den Bezirksverwaltungsbehörden verhängte Strafen weiter bestehen.

Betriebsinhaber werden schriftlich informiert

Die AMA informiert alle in Betracht kommenden Betriebsinhaber schriftlich über die Kleinerzeugerregelung. Dem Schreiben liegt auch ein rechtlich unverbindliches Berechnungsschema zur selbständigen Berechnung des voraussichtlichen Direktzahlungsbetrages bei. Ergänzend dazu stellt die AMA als Serviceleistung im Internet unter www.ama.at einen unverbindlichen Prämienrechner für Direktzahlungen für das Antragsjahr 2015 zur Verfügung. Dazu ist es notwendig, betriebsbezogene Daten in den Rechner einzugeben.

Teilnahme auch für Betriebe mit mehr als EUR 1.250 möglich  

An der Kleinerzeugerregelung kann prinzipiell jeder Betrieb, auch mit mehr als EUR 1.250 Direktzahlungen, teilnehmen. Es können jedoch maximal EUR 1.250 Direktzahlungen gewährt werden. Der Einstieg in die Kleinerzeugerregelung ist nur im Jahr 2015 möglich. In den Folgejahren kann nicht mehr in die Kleinerzeugerregelung eingestiegen werden, auch wenn der Direktzahlungsbetrag in einem Folgejahr erstmals unter EUR 1.250 liegen sollte.
Ein Ausstieg aus der Kleinerzeugerregelung ist für 2015 durch Meldung an die AMA bis 15. Oktober 2015 möglich. Auch danach ist der Ausstieg jährlich möglich, jeweils mit dem Mehrfachantrag - Flächen für das Folgejahr. Dies gilt sowohl im Fall der automatischen Einbeziehung als auch bei einer freiwilligen Teilnahme.

Die Anleitung für die Bekanntgabe der Teilnahme bzw. des Ausstiegs aus der Kleinerzeugerregelung finden Sie im Merkblatt.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at