Milchquote - Meldung des Direktverkaufs bis 14. Mai 2015

31.03.2015

Der Zwölfmonatszeitraum 2014/2015 (01.04.2014 – 31.03.2015) ist der letzte Zwölfmonatszeitraum, für den die Quotenregelung im Milchbereich noch anzuwenden ist. Milcherzeuger mit aufrechter Quote für Direktverkäufe (D-Quote) bzw. mit Direktvermarktung im Zwölfmonatszeitraum 2014/2015 müssen daher noch eine Meldung des Direktverkaufs bis 14. Mai 2015 in der AMA einbringen.
Als Serviceleistung hat die AMA in den letzten Tagen an alle Direktvermarkter von Milch und Milchprodukten eine schriftliche Information zur Erstellung der „Meldung des Direktverkaufs“ übermittelt. Nutzen Sie die unbürokratische Meldung über das Internetportal www.eama.at.

Definition des Direktverkaufs von Milch oder Milcherzeugnissen

Unentgeltliche Überlassung oder Verkauf von Milch oder in Milchäquivalent umgerechneten Milcherzeugnissen an den Verbraucher ohne Einschaltung eines behandelnden oder verarbeitenden Unternehmens. Auch Lieferungen von Milchprodukten an einen Käufer (=Molkerei) gelten als Direktvermarktung. Jede Form der Vermarktung von Milch bedarf einer Quote. Soweit keine (ausreichende) Quote für Direktverkäufe (D-Quote) zugeteilt ist, kann mittels Handelbarkeit oder Leasing eine Quote für Direktverkäufe erworben bzw. erhöht werden. Über die direktvermarkteten Mengen an Milch oder Milchprodukten müssen tägliche Aufzeichnungen geführt werden. Bei Direktverkauf ohne Quote für Direktverkäufe und Überschreitung der nationalen Quote für Direktverkäufe ist die volle Überschussabgabe (=Zusatzabgabe) zu entrichten.

Wann liegt ein Direktverkauf vor?

Direktverkauf liegt vor, wenn die Milch am landwirtschaftlichen Betrieb erzeugt, dort behandelt, bearbeitet oder verarbeitet wird und dann direkt zum menschlichen Verbrauch an Letztverbraucher oder an Einzelhändler, Großhändler, Großverbraucher oder an Betreiber von Käsereifungs- und Käseverpackungseinrichtungen abgegeben wird. Seit dem Zwölfmonatszeitraum 2004/2005 gilt auch die Lieferung von Milcherzeugnissen (z.B. Käse oder Bauernbutter) an einen Käufer (=Molkerei) als Direktvermarktung. Betriebe, die Milch und/oder Milcherzeugnisse (z.B. Rahm) einsetzen, aber keine Milchprodukte herstellen (z.B. Bäckereien) gelten als Großverbraucher. Die Abgabe von Milch an andere Landwirte zur Verfütterung stellt eine Abgabe an Großverbraucher dar. Die Verwendung von Milch und/oder Milchprodukten im eigenen Haushalt (Eigenverbrauch) und die Verfütterung von Milch an Tiere im eigenen Betrieb gelten nicht als Direktvermarktung.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Meldung des Direktverkaufs – Ausfüllhilfe“.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Fachliche Informationen
Agrarmarkt Austria
DI Wolfgang Messner
Telefon: 01/33 151-548
Fax: 01/33 151-396
E-Mail:
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
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