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29.04.2015

Nachberechnung der Einheitlichen Betriebsprämie für das Jahr 2014

Über 27,8 Mio. EUR für Betriebsprämie und Ländliche Entwicklung
Mit 29. April 2015 erfolgt eine Überweisung von rund 9,2 Mio. EUR für die Einheitliche Betriebsprämie 2014 an rund 2.600 Antragsteller. Der Auszahlungsbetrag sowie alle Informationen zu beantragten und genutzten Zahlungsansprüchen (ZA) werden im Auszahlungsbescheid, wie bereits in der Vergangenheit, übersichtlich dargestellt.

Die Nachzahlungen beruhen zum größten Teil darauf, dass eine Zahlungsanweisung für die Einheitliche Betriebsprämie gemäß geltenden EU-Vorgaben erst nach Abschluss sämtlicher Kontrollen zur Beihilfefähigkeit eines Antrages erfolgen darf. Daher war es nicht möglich, alle Betriebe, die einen Antrag auf die Einheitliche Betriebsprämie im Rahmen des Mehrfachantrages Flächen 2014 gestellt haben, bei der Auszahlung im Dezember 2014 bereits zu berücksichtigen.

Bescheide da keine Sanktion ausgesprochen wurde

Seit der letzten Novelle des Marktordnungs-Gesetzes (MOG) im Sommer 2014 gibt es eine neue Regelung für Auftreiber auf Almen. Auftreibende Betriebsinhaber können demnach Anträge gemäß §8i MOG zur Aufhebung bestehender Almflächensanktionen einreichen. Im Zuge von Nachberechnungen haben diese Anträge in vielen Fällen zu einer Aufhebung von Sanktionen auf Almen geführt.

Für Fälle die zu keiner Änderung des Ergebnisses geführt haben, gibt es mehrere Gründe. Einer davon war, dass ursprünglich keine Sanktion ausgesprochen wurde. Die davon betroffenen Betriebsinhaber erhalten Ende April 2015 einen gesonderten Bescheid, da der Wiederaufnahmeantrag gemäß §8i spruchgemäß abzuweisen ist.

Beschwerde

Eine Beschwerde ist innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheids bei der AMA einzubringen. Jene Landwirte, die gegen den EBP-Bescheid 2014 vom 05. Jänner 2015 eine Beschwerde eingebracht haben und das neue Berechnungsergebnis dem Vorbringen in der Beschwerde nicht gänzlich entspricht, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (Vorlageantrag) zu stellen. Dieser Antrag ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Abänderungsbescheids an die AMA zu richten.

Ländliche Entwicklung

3.600 Betriebe erhalten Ende April im Rahmen der "Regional- und Investitionsoffensive der Ländlichen Entwicklung" rund 18,6 Mio. EUR. Die Mittel für die Regional- und Investitionsoffensive, "Sonstige Maßnahmen" der Ländlichen Entwicklung, werden monatlich ausbezahlt.

AMA-Hotline

Für Fragen zur Auszahlung und zum Bescheid stehen die Mitarbeiter der AMA, Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr durchgehend zur Verfügung.

  • Einheitliche Betriebsprämie: Telefon 01/333 71 16
  • Ländliche Entwicklung: Telefon 01/334 39 54

Informationen im Internet

Bescheid-Zusatzinformationen sowie Auszahlungsergebnisse und die Kontoinformationen stehen im Internetserviceportal der AMA zur Verfügung. Mittels Betriebsnummer und PIN-Code können Sie über die Adresse www.eama.at Ihre Daten abrufen.


Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at

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Anschrift

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Telefon: 050 3151 - 0

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