Nationale Vorschusszahlung erfolgt am 18. November 2015

11.11.2015 Betriebe erhalten in Summe 367 Mio. EUR

Für die aktuelle Förderperiode (LE 2014-2020) wurde der Rechtsrahmen mit der Europäischen Kommission erst sehr spät fixiert, deshalb konnte der Herbstantrag 2014 nur unter Vorbehalt gestellt werden. Die geltenden Rechtsnormen verlangen unter anderem, dass 2016 mindestens 25 % der Anträge über ein grafisches Antragssystem abgewickelt werden. Da es nur sinnvoll ist, die Umstellung flächendeckend vorzunehmen und dafür den Beginn der neuen Förderperiode zu nutzen, wurde der Mehrfachantrag 2015 auf den grafischen Online-Antrag umgestellt. Zudem wurde auch die Abgabefrist für den Mehrfachantrag-Flächen 2015 verlängert. Weiters müssen die Abrechnungssysteme komplett neu entwickelt werden.

Aufgrund dieser Rahmenbedingungen und den gegebenen EU-Vorgaben ist für heuer keine 75 % - Vorschusszahlung für das Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) 2015 und für die Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten (AZ) 2015 mit finanzieller Beteiligung von EU-Fördermitteln durchführbar, wie dies in den Vorjahren möglich war.

Die instabilen Verhältnisse auf den globalen Agrarmärkten und die in Teilen Österreichs extremen Witterungsbedingungen stellen die Bäuerinnen und Bauern vor große Herausforderungen. Um die Liquidität der landwirtschaftlichen Betriebe sicherzustellen, hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) die nationale „Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Gewährung von Vorschusszahlungen für Empfänger von GAP-Beihilfen“ erlassen, um aus rein nationalen Fördermitteln eine Auszahlung in Höhe von 75 % des vorläufig berechneten ÖPUL beziehungsweise AZ Betrags für das Antragsjahr 2015 noch im November 2015 zu ermöglichen.  

Die Sonderrichtlinie ist unter folgendem Link abrufbar: www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/foerderinfo/sonderrichtlinien_auswahlkriterien/SRL.html

Die Agrarmarkt Austria (AMA) wurde gemäß dieser Sonderrichtlinie mit der Abwicklung beauftragt. Da die detaillierten Berechnungen inklusive Berücksichtigung aller Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen derzeit noch nicht vorgenommen werden können, liegt der Vorschusszahlung ein deutlich vereinfachtes Berechnungsverfahren zu Grunde.  

Mit den unten genannten Prämienvorgaben wird für jeden Betrieb individuell ein Gesamtbetrag errechnet. 75 % des berechneten Gesamtbetrags wird als nationale Vorschusszahlung am 18. November 2015 den betroffenen Betrieben überwiesen.

Die AMA informiert die von der Vorschusszahlung betroffenen Betriebe mit einem Schreiben, in dem auch der konkrete Auszahlungsbetrag ausgewiesen ist. Das Schreiben ist bereits betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im „ePostkasten“ abrufbar. Die betroffenen Betriebe können sich daher schon vorab über den zu erwartenden Auszahlungsbetrag informieren.  

Für diese nationale Vorschusszahlung wird keine Nachberechnung stattfinden. Ein „Ersuchen um Richtigstellung“ bzw. ein „Einspruch“ ist daher nicht sinnvoll. Etwaige Einwendungen zur ÖPUL bzw. AZ-Prämienauszahlung können erst nach Mitteilungsversand zur tatsächlichen ÖPUL / AZ-Auszahlung des Förderjahres 2015, die voraussichtlich Ende April 2016 stattfinden wird, eingebracht und berücksichtigt werden. Mit der vollständigen ÖPUL / AZ-Berechnung wird eine Richtigstellung auf das tatsächlich zustehende Prämienausmaß erfolgen. Dabei wird es in der Regel zu Nachzahlungen kommen, in Einzelfällen können aber auch Rückforderungen ausgesprochen werden.

Für Fragen zur nationalen Vorschusszahlung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter der ÖPUL-Hotline 01/331 29 bzw. AZ-Hotline 01/33 759 gerne zur Verfügung.  

Für die Vorschusszahlung für das Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) 2015 gelten folgende Berechnungsmodalitäten:

Basis für die einzelbetriebliche nationale ÖPUL-Vorschussberechnung bilden die Flächendaten des Mehrfachantrages-Flächen 2015, die Daten aus der Almauftriebsliste 2015, die Daten der Alm-/Weidemeldung 2015 sowie die Maßnahmenbeantragungen aus dem Herbstantrag 2014. Der Mehrfachantrag-Flächen 2015 und die Maßnahmenbeantragungen im Herbstantrag 2014 müssen jedenfalls fristgerecht und gültig eingereicht worden sein. Zudem dürfen die ÖPUL-Maßnahmen am Betrieb nicht abgemeldet worden sein, um berücksichtigt werden zu können. Maßnahmen, die von anderen Betrieben mittels „Maßnahmenübernahme“ übernommen wurden, gelangen nicht zur Auszahlung.

Die Betriebsmindestgröße beträgt generell 2 ha ÖPUL-Fläche, ohne Ausnahmen bei geschütztem Anbau und bei Spezialkulturen. Almen müssen mindestens 3 ha Futterfläche aufweisen und es müssen mindestens 3 RGVE aufgetrieben worden sein.  

Das Kriterium „Tierhalter/Nichttierhalter“ konnte bei der Prämienberechnung nicht berücksichtigt werden.
 
Gebietskörperschaften und Betriebe, die im Mehrfachantrag 2015 „Nachweis aktiver Betriebsinhaber“ angekreuzt haben, erhalten keine Vorschusszahlung. 

Das vereinfachte Berechnungsverfahren gilt für folgende Maßnahmen mit folgenden Ausgangsprämiensätzen:

  
Biologische Wirtschaftsweise (BIO) auf Acker-, Grünland- ,Obst-, Wein- und Hopfenflächen: einheitlich
225 EUR/ha
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) auf Acker- und Grünlandflächen: 45 EUR/ha
Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (EEB) auf Acker-, Grünland-, Obst-, Wein- und Hopfenflächen: 60 EUR/ha
Verzicht auf Fungizide und Wachstumsregulatoren bei Getreide auf Getreideflächen laut ÖPUL-Definition:
40 EUR/ha
Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen auf Flächen mit Code „SLK“: 120 EUR/ha
Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau auf sämtlichen Variantenflächen des Herbstantrages 2014: 120 EUR/ha
Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün auf Ackerflächen: 80 EUR/ha
Mulch- und Direktsaat (inkl. Strip-Till) auf MZ-Flächen des Herbstantrages 2014:
60 EUR/ha
Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle pro beantragtem Kubikmeter: 1 EUR
Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen auf Obst-, Wein- und Hopfenflächen:
100 EUR/ha
Verzicht auf Insektizide bei Wein und Hopfen auf Wein- und Hopfenflächen: 250 EUR/ha
Verzicht auf Herbizide bei Wein und Hopfen auf Wein- und Hopfenflächen: 250 EUR/ha
Silageverzicht auf Ackerfutterflächen und Mähwiesen/-weiden: 80 EUR/ha
Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau auf Flächen mit Code „NUE“: 1.000 EUR/ha
Bewirtschaftung von Bergmähwiesen auf Flächen mit den Codes „BM1“, „BM2“ oder „BM3“: 350 EUR/ha
Alpung pro gealpte RGVE: 40 EUR
Behirtung pro behirtete RGVE: 20 EUR
Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen auf Flächen mit Code „AG“: 450 EUR/ha
Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen auf Flächen mit Code „OG“ oder „ZOG“:
450 EUR/ha

 
Für folgende ÖPUL-Bereiche und Maßnahmen erfolgt keine nationale Vorschusszahlung:

  •  Zuschlag für Biobienenhaltung und Bioprämie für „Biologischer Teilbetrieb“
  • Landschaftselemente (LSE) in den Maßnahmen „Biologische Wirtschaftsweise“ und „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“
  • Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
  • Steilflächen (Code „M“) im Rahmen der Maßnahme „Bewirtschaftung von Bergmähwiesen“
  • Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen
  • Vorbeugender Grundwasserschutz auf Grünlandflächen
  • „Naturschutz“ samt allen Zusatzoptionen, „Weiterführung 20-jähriger Verpflichtungen (K20)“ und „Natura 2000 – Landwirtschaft“
  • Tierschutz – Weide  

Beispiel für die Berechnung:
Ein UBB-Betrieb hat 30 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, 5 ha Ackerfläche in der Gebietskulisse für „Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen“ und 6 ha ÖPUL-Begrünungsvariantenflächen im Herbstantrag 2014. Der nationale Vorschussbetrag errechnet sich wie folgt: 30 ha x 45 EUR + 5 ha x 0 EUR + 6 ha x 120 EUR = 2.070 EUR x 0,75 (75 %) = 1.552,50 EUR.

Hinweis: Aufgrund der Festlegungen erhalten rund 3.400 Betriebe keine Vorschusszahlung. Diese können bei der Berechnung im Frühjahr 2016 berücksichtigt werden. Die Auszahlung der Maßnahme „Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“ erfolgt am 30. November 2015.

Für die Vorschusszahlung der Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten (AZ) 2015 gelten folgende Berechnungsmodalitäten:

Basis für die einzelbetriebliche nationale AZ-Vorschussberechnung bilden die Flächendaten des Mehrfachantrages-Flächen 2015, die Daten aus der Almauftriebsliste 2015 und die Daten der Alm-/Weidemeldung 2015. Der Mehrfachantrag-Flächen 2015 muss jedenfalls fristgerecht und gültig eingereicht worden sein. Gebietskörperschaften und Betriebe, die im Mehrfachantrag 2015 „Nachweis aktiver Betriebsinhaber“ angekreuzt haben, erhalten keine Vorschusszahlung.

Die Erschwernispunkte (vormals BHK-Punkte) des Jahres 2014 werden in die Formel der
AZ 2015 eingesetzt. Für neue Betriebe (keine AZ 2014) und Betriebe mit weniger als 40 BHK-
Punkten (des Antragsjahres 2014) gilt ein Prämiensatz von 25 EUR/ha. Der Faktor
„Anteil benachteiligtes Gebiet“ wird aus dem Antragsjahr 2014 übernommen.  

Für folgende AZ-Bereiche erfolgt keine nationale Vorschusszahlung:

 
Betriebe mit dem Betriebssitz außerhalb von Österreich, AZ-fähige Gemeinschaftsweiden und Flächen über 70 ha werden nicht ausbezahlt. Ebenso konnten Top-Up-Zahlungen der Bundesländer im Zuge dieser Vorschusszahlung nicht berücksichtig werden.

 

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Fachlich
Für Fragen zur nationalen Vorschusszahlung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter der

  • ÖPUL-Hotline 01/331 29 bzw.
  • AZ-Hotline 01/33 759

gerne zur Verfügung. 

 
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
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