Online-Herbstantrag 2015 – Abgabetermin beachten

04.12.2015 Fristgerechte Einreichung endet am 15. Dezember 2015

Die Antragstellung für den ÖPUL-Herbstantrag ist nur noch bis Dienstag, den 15. Dezember, möglich. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ mussten den Herbstantrag bereits bis spätestens 15. Oktober online einreichen.

Für fast alle Maßnahmen des ÖPUL 2015 besteht mit dem Herbstantrag 2015 letztmalig die Möglichkeit, innerhalb der Förderperiode bis 2020 in neue ÖPUL-Maßnahmen einzusteigen. Nur die Maßnahmen „Tierschutz – Weide“, „Natura 2000 – Landwirtschaft“ und bestimmte höherwertige ÖPUL-Maßnahmen können auch in späteren Herbstanträgen noch beantragt werden.

Achtung! Zu den spätesten Einreichterminen gibt es keine Nachfrist. Um eine ÖPUL-Prämie für das Antragsjahr 2016 zu erhalten, darf dieser Termin daher nicht versäumt werden. Die Beantragung von Maßnahmen ist jedoch nur dann erforderlich, wenn an diesen noch nicht gültig teilgenommen wird. Wurden die gewünschten Maßnahmen bereits mit dem Herbstantrag 2014 beantragt, so ist grundsätzlich keine neuerliche Antragstellung nötig. Die Verpflichtungsdauer für diese Maßnahmen läuft bereits bis 2020.

Seit heuer ist die Antragstellung des Herbstantrages - inklusive aller Beilagen - ausschließlich auf elektronischem Wege möglich.

Die Erfassung der Daten erfolgt entweder durch die Antragstellerin/den Antragsteller selbst mit Betriebsnummer und PIN-Code unter www.eama.at oder durch Inanspruchnahme eines Dienstleisters, z.B. der Bezirksbauernkammer.

Ein Leitfaden zur elektronischen Antragstellung, Hinweise zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen stehen online zur Verfügung. Falls bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen Mitarbeiter der AMA unter der Telefonnummer 01/33 151 - 700 und der E-Mailadresse flaechen.eama@ama.gv.at zur Verfügung.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
 
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
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