EU-Milchreduktionsmenge in der 2. Antragsperiode überschritten

20.10.2016 Kürzungsfaktor notwendig

Da die gesamte zur Verfügung stehende Menge von 12.198,563 Tonnen in der 2. Antragsperiode (Reduktionszeitraum November 2016 - Jänner 2017) überschritten wurde, ist ein Kürzungsfaktor notwendig.

Die beantragte Reduktionsmenge muss mit dem Kürzungsfaktor 0,12462762 multipliziert werden, um die genehmigte beihilfefähige Reduktionsmenge zu berechnen.

Beispiel:

  • Beantragte, beihilfefähige Reduktionsmenge: 5.000 kg
  • Kürzungsfaktor: 0,12462762
  • Berechnung: 5.000 x 0,12462762
  • genehmigte beihilfefähige Reduktionsmenge: 623,1381 kg
 

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Presse
Agrarmarkt Austria
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