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05.09.2016

Zwei Beihilfemaßnahmen zur Milchmengenreduktion

Antragstellung ab 8. September über www.eama.at möglich

Aufgrund der mittlerweile langanhaltenden schwierigen Situation am Milchmarkt konnte mit 18. Juli 2016 ein Maßnahmenpaket seitens der EU erreicht werden. Es handelt sich dabei um Maßnahmen zur Milchmengenreduktion, um das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage zu verbessern und somit die Grundlage für bessere Milchpreise zu schaffen. Das EU- Hilfspaket enthält zwei Maßnahmen: Die „Milchreduktionsbeihilfe“ auf EU- Ebene (150 Mio. Euro; 14 Cent/kg nichtangelieferter Milch) und die „außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe“ (350 Mio. Euro für alle EU- Mitgliedsstaaten/5,86 Mio. Euro für Österreich).

Milchreduktionsbeihilfe

Für die Milchreduktionsbeihilfe der EU ist der Reduktionszeitraum Oktober bis Dezember 2016 im Vergleich zu dem Referenzzeitraum Oktober bis Dezember 2015 (Milchanlieferung) heranzuziehen. Sollte der 150 Mio. Euro EU- Topf nach der Erstbeantragung EU- weit nicht ausgeschöpft sein, sind für  nachfolgende Dreimonatszeiträume weitere Antragstermine vorgesehen. Im Falle der Überschreitung der 150 Mio. Euro (= EU weites Reduktionsvolumens von 1,1 Mio. Tonnen) gibt es einen auf EU- Ebene  zugeteilten Reduktionskoeffizienten. Dieser Koeffizient wird unmittelbar nach Bekanntgabe der EU (spätestens am 30. September 2016) sowohl auf www.ama.at als auch unter www.eama.at veröffentlicht.
Ebenso beinhaltet die „Milchreduktionsbeihilfe“ sowohl eine Mindestgrenze der Milchmengenreduktion von 1.500 kg, als auch eine Maximalgrenze der Milchmengenreduktion von 50 Prozent der Summe des Referenzzeitraums. Die genehmigte beihilfefähige Reduktionsmenge in Verbindung mit der tatsächlich angelieferten Milchmenge bildet die Basis für die Berechnung der Beihilfe.

Es ist eine Staffelung der Beihilfe in Abhängigkeit vom Anteil der tatsächlichen Reduktionsmenge zur beantragten und genehmigten Reduktionsmenge vorgesehen. Bei Unterlieferung der genehmigten Reduktionsmenge bis zu 20 % wird die gesamte Beihilfe gewährt, danach wird die Beihilfe gekürzt:

  • zwischen 20 % und 50 %  Unterlieferung  wird 80% der Beihilfe ausbezahlt
  • zwischen 50 % und 80 % Unterlieferung wird die Hälfte  der Beihilfe bezahlt
  • über 80% Unterlieferung der genehmigten Reduktionsmenge wird keine Beihilfe mehr gewährt

„Antragsvoraussetzung“ ist eine Milchanlieferung im Juli 2016. Ausgenommen sind Betriebe, die wegen Aussetzung der Milchanlieferung im Juli 2016 infolge von Almmilcherzeugung nicht an der Reduktionsmaßnahme teilnehmen können. Diese Betriebe haben, obwohl sie keine Milchanlieferung im Juli hatten, die Möglichkeit  unter identen Voraussetzungen an der Reduktionsmaßnahme teilzunehmen aber finanziert  aus Mitteln der „außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe“.

Außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe

Die außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe (für Österreich 5,86 Mio. Euro; ebenfalls 14 ct/kg nichtangelieferter Milch) soll ähnlich verwendet werden. Reduktionszeitraum ist Jänner bis März 2017 im Vergleich zu Jänner bis März 2016 (Milchanlieferung). Die Antragstellung erfolgt gemeinsam mit der „Milchreduktionsbeihilfe“. Nur für den Fall, dass auf die Beantragung der Milchreduktionsbeihilfe verzichtet wurde, kann die außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe gesondert beantragt werden.

Weitere Informationen

Im Merkblatt (mit Ausfüllanleitung) sind die Voraussetzungen zur Teilnahme an beiden Maßnahmen und die Details zur Erfassung der Anträge zusammengefasst.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksbauernkammer/Außenstelle/Bezirksreferat stehen gerne für nähere Informationen zur Verfügung. Zusätzlich bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline unter  (01) 334 39 60 an.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Fachlich
Referat 8 - Marktinformationen
Hotline: (01) 334 39 60
E-Mail: bereich.milch@ama.gv.at
 
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at

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