Erste Auszahlung der EU-Milchreduktionsbeihilfe an Milchbauern am 30. März 2017

30.03.2017 Unbürokratische Antragstellung als Basis

Im Rahmen des 2. EU-Hilfspaketes konnten Marktanpassungsmaßnahmen für Milcherzeuger beschlossen werden. Diese sind die EU-Milchreduktionsmaßnahme mit der ersten Auszahlung Ende März, und die Außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe. Letztere wird in Österreich mit € 5,86 Mio. zur Verlängerung bzw. Ausweitung der EU-Milchreduktionsmaßnahme verwendet und bis Ende Juni ausbezahlt.

1,9 Mio. EUR an rund 3.100 Antragsteller

Die erste Auszahlung im Rahmen der Milchreduktionsmaßnahmen erfolgt am 30. März 2017. Eine Beihilfe erhalten jene Milcherzeuger, die ihre Liefermenge im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2016 gegenüber dem gleichen Zeitraum 2015 verringert und dafür einen Antrag gestellt haben. Die Beihilfe von rund € 1,9 Mio. können an knapp 3.100 Landwirtinnen und Landwirte ausbezahlt werden.  Davon sind rund 130 Antragsteller Almmilcherzeuger, die ihre Beihilfe aus dem Topf der Außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe beziehen.

Rund 14.700 Tonnen beihilfenfähig

Im Herbst wurde eine geplante Reduktionsmenge von rund 26.500 Tonnen Milch, für den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2016, von den Antragstellern beantragt. Die tatsächliche Reduktionsmenge der Teilnehmer belief sich jedoch auf rund 20.500 Tonnen Milch. Durch die Anwendung der Staffelung und jene Antragsteller die eine Überlieferung hatten, beläuft sich die beihilfenfähige Milchmenge auf rund 14.700 Tonnen.

Berechnung gestaffelt

Die Berechnung der einzelbetrieblichen Beihilfe erfolgte anhand der in der EU-Verordnung festgelegten Staffelung. Dies bedeutet, dass bei erheblicher Unterschreitung der tatsächlichen Reduktionsmenge im Vergleich zur beantragten und genehmigten Menge ein Kürzungsfaktor in der Höhe von 0,8 oder 0,5 auf die Höhe der Beihilfe angewendet wird. Wurde die genehmigte Reduktionsmenge nicht einmal zu mindestens 20% tatsächlich erreicht oder wurde die Milchanlieferung gar nicht reduziert (oder sogar erhöht), kann keine Beihilfe gewährt werden.

Drosselung der Milchanlieferung um rund 1,6 Prozent

Unterstützt durch die Milchreduktionsmaßnahme kam es von Oktober bis Dezember 2016 im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres in Österreich zu einer Drosselung der Milchanlieferung um rund 1,6 Prozent.

Bescheidversand am 30. März 2017

Die Bescheide zu den Abrechnungen werden am 30. März 2017 versandt. Darin wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Einwände gegen den Bescheid können in Form einer Beschwerde innerhalb von vier Wochen ab Zustellung eingebracht werden.

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