Mehrfachantrag Flächen 2017 - Erfassung ab 2. März möglich

02.03.2017 Antragstellung bis 15. Mai 2017 möglich

Anfang März 2017 versendet die Agrarmarkt Austria (AMA) die personalisiert vorgedruckten Unterlagen zur Vorbereitung und Hilfestellung für die Antragstellung des Mehrfachantrages Flächen 2017. Ausgenommen sind nur jene Betriebe, welche den Antrag in den Vorjahren bereits elektronisch gestellt haben und auf eigenen Wunsch auf den Papiervordruck verzichten.
Betriebe die am Österreichischen Agrarumweltprogramm ÖPUL 2015 teilnehmen und seit der letzten Antragstellung eine neue Maßnahme beantragt haben, erhalten zusätzlich die entsprechenden Maßnahmenerläuterungsblätter mit den rechtlichen Vorgaben und ergänzende wichtige Informationen und Hinweise für die Antragstellung.

Die Beantragung des Mehrfachantrages Flächen erfolgt entweder durch den Antragsteller selbst unter www.eama.at oder durch Inanspruchnahme der Bezirksbauernkammer als Dienstleister für die elektronische Beantragung.

Fristen beachten

Bis 15. Mai 2017 gesendete Anträge gelten als zeitgerecht eingereicht. Von 16. Mai 2017 bis 9. Juni 2017 gesendete Anträge führen je Arbeitstag zu einer Prämienreduktion um 1 %. Ab dem 10. Juni 2017 gesendete Anträge sind zu spät und können keine Prämiengewährung mehr auslösen.

Einfache Antragstellung

Für die Arbeit mit www.eama.at wird empfohlen, immer die aktuellste Software zu verwenden. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist darauf zu achten, dass das Betriebssystem laufend aktualisiert wird und eine Antivirensoftware installiert ist. Aktuelle Informationen zu Downloads bzw. notwendigen Einstellungen sind unter „Technische Hilfe“ auf www.eama.at
verfügbar.

Nach dem Absenden erhält der Antragsteller eine Bestätigungsmeldung, die das erfolgreiche Absenden mit Datum und Uhrzeit bestätigt. Zusätzlich wird automatisch eine laufende Nummer vergeben. Sämtliche antragsrelevanten Dokumente werden im elektronischen Archiv (eArchiv) gespeichert und sind für den Antragsteller jederzeit abrufbar. Es wird empfohlen, die Antragstellung rechtzeitig (einige Tage vorher) vor dem letztmöglichen Abgabetermin abzuschließen.

Einstieg und Antragstellung erstmalig auch mit der Handysignatur möglich

Neben dem PIN-Code – System ist es auch möglich, mit der Handy-Signatur ins Serviceportal www.eama.at einzusteigen und mit der Handy-Signatur den Mehrfachantrag Flächen 2017 elektronisch zu unterzeichnen.
"In allen Verwaltungsbereichen und auch in der Privatwirtschaft bestehen bereits jetzt eine Vielzahl von Anwendungen und Services, die mit der Handy-Signatur verwendet werden können. Mit der Handy-Signatur können jederzeit  Bankgeschäfte, Einkäufe und Verträge aller Art am PC oder Behördenanträge im Internet rasch und rechtsgültig abgewickelt und digital unterschrieben werden", informiert Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der Agrarmarkt Austria.

Ab dem Herbstantrag 2017 ist die Handysignatur eine rechtliche Vorgabe

Spätestens jedoch ab dem Herbstantrag 2017 müssen aufgrund rechtlicher Vorgaben (Horizontale GAP-Verordnung) Anträge nach eindeutiger elektronischer Identifizierung des Betriebsinhabers gemäß § 4 E-Governmentgesetz gestellt werden. Das bedeutet, dass ab dem Herbstantrag 2017 bei selbständiger Beantragung über www.eama.at die Handy-Signatur verwendet werden muss.
Erfolgt die Antragstellung vor Ort auf den Bezirksbauernkammern beziehungsweise Bezirksreferaten kann bis zum Jahr 2020 weiterhin wie bisher ohne Handy-Signatur der Antrag eingereicht werden.

Freischaltung durch Bezirksbauernkammer/Bezirksreferat

Um die digitale Unterschrift nutzen zu können, muss sie zuerst aktiviert werden. Um die Online-Freischaltung der Handy-Signatur für Landwirte zu erleichtern ist es auch möglich die Aktivierung/Freischaltung der Handy-Signatur direkt auf der Bezirksbauernkammer beziehungsweise dem Bezirksreferat durchzuführen.
Alle weiteren möglichen Registrierungsstellen sind auf www.buergerkarte.at  aufgelistet.
Nähere Informationen zur Handy-Signatur finden Sie unter Fragen und Antworten.

Weitere Informationen

Ein Handbuch zur elektronischen Antragstellung, Hinweise zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen stehen online zur Verfügung. Sollten bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen Mitarbeiter der AMA unter der Telefonnummer 01/33 151 - 700 und der E-Mailadresse referenz@ama.gv.at gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
 
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at