Nicht vergessen – Abgabe des Mehrfachantrag Flächen 2017

09.05.2017 Fristgerechte Einreichung endet am 15. Mai 2017

Die Abgabe ist ausschließlich online über www.eama.at entweder direkt durch den Antragsteller oder mit Unterstützung der Landwirtschaftskammer möglich.
Bei Anträgen, die ab dem 16. Mai 2017, somit verspätet einlangen, müssen die Zahlungen je Arbeitstag um 1 % gekürzt werden. Anträge, die später als Donnerstag, den 9. Juni 2017 abgesendet werden, können für die Auszahlung nicht mehr berücksichtigt werden.

Antragsdatenänderungen sind bei fristgerechter Einreichung bis einschließlich 31. Mai 2017 ohne Prämienabzug möglich.
Prämienrelevante Antragsdatennachreichungen nach dem 31. Mai bis einschließlich 9. Juni 2017 führen zu einem Prämienabzug von 1 % je Arbeitstag. Nach dem 9. Juni 2017 eingereichte Antragsdatenänderungen können keine Prämiengewährung bewirken.

Ein Leitfaden zur elektronischen Antragstellung, Hinweise zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen stehen online zur Verfügung. Sollten bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen Mitarbeiter der AMA unter der Telefonnummer 01/33 151 - 700 und der E-Mailadresse
referenz@ama.gv.at gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
 
Presse
Agrarmarkt Austria
Harald Waitschacher
Öffentlichkeitsarbeit & Assistent des Vorstandes
Telefon: 01/33 151-212
Fax: 01/33 151-299
E-Mail: harald.waitschacher@ama.gv.at