Mehrfachantrag-Flächen 2018 - Erfassung von 1. März bis 15. Mai möglich

01.03.2018

Anfang März 2018 versendet die Agrarmarkt Austria (AMA) die personalisiert vorgedruckten Unterlagen zur Vorbereitung und Hilfe für die Antragstellung des Mehrfachantrages-Flächen 2018. Ausgenommen sind nur jene Betriebe, welche auf eigenen Wunsch auf den Papiervordruck verzichten.

Betriebe, die am Österreichischen Agrarumweltprogramm ÖPUL 2015 teilnehmen und seit der letzten Antragstellung eine neue Maßnahme beantragt haben, erhalten zusätzlich die entsprechenden Maßnahmenerläuterungsblätter mit den rechtlichen Vorgaben und ergänzenden wichtigen Informationen und Hinweisen.

Die Beantragung des Mehrfachantrages-Flächen erfolgt entweder durch den Antragsteller selbst unter www.eama.at oder durch Inanspruchnahme der Bezirksbauernkammer als Dienstleister für die elektronische Antragsabgabe.

Fristen beachten

Bis 15. Mai 2018 gesendete Anträge gelten als zeitgerecht eingereicht. Von 16. Mai bis
11. Juni 2018 gesendete Anträge führen je Arbeitstag zu einer Prämienreduktion um 1 %. Ab dem 12. Juni 2018 gesendete Anträge sind zu spät und können keine Prämiengewährung mehr auslösen.

Einfache Antragstellung

Nach dem Absenden erhält der Antragsteller eine Meldung, die das erfolgreiche Absenden mit Datum und Uhrzeit bestätigt. Sämtliche antragsrelevanten Dokumente werden im elektronischen Archiv (eArchiv) gespeichert und sind jederzeit abrufbar. Es wird empfohlen, die Antragstellung rechtzeitig (einige Tage) vor dem letztmöglichen Abgabetermin abzuschließen.

Einstieg und Antragstellung entweder mit PIN-Code oder Handy-Signatur

Neben dem PIN-Code-System ist es auch möglich, mit der Handy-Signatur ins Serviceportal www.eama.at einzusteigen und den Mehrfachantrag Flächen elektronisch zu unterzeichnen.

Freischaltung der Handy-Signatur durch Bezirksbauernkammer/Bezirksreferat

Mit der Handy-Signatur können jederzeit Bankgeschäfte, Verträge oder Online Amtswege, wie FinanzOnline, Versicherungsdatenabfrage, Neues Pensionskonto, Strafregisterauszug im Internet rasch und rechtsgültig abgewickelt und digital unterschrieben werden.

Um die digitale Unterschrift nutzen zu können, muss sie zuerst aktiviert werden.
„Die Online-Freischaltung der Handy-Signatur für Landwirte ist auch direkt auf der Bezirksbauernkammer beziehungsweise dem Bezirksreferat möglich,“ informiert Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der Agrarmarkt Austria.

Alle weiteren möglichen Registrierungsstellen sind auf www.handy-signatur.at aufgelistet.

Wie funktioniert die Handy-Signatur?

Die Anwendung ist kostenlos und kann mit jedem Handy genutzt werden.

  1. Zur Handy-Signatur geben Sie Ihre registrierte Handynummer und Ihr geheimes Signatur-Passwort ein.
  2. Ihr aktiviertes Handy erhält per SMS eine einmal gültige SMS-TAN.
  3. Die SMS-TAN ist nun 5 Minuten lang gültig und muss zur Identitätsbestätigung ebenfalls auf der betreffenden Webseite eingetragen werden.

Erst jetzt ist das Dokument rechtsgültig signiert und durch Ihre digitale Handy-Signatur sogar fälschungssicher.

Nähere Informationen zur Handy-Signatur finden Sie in den Fragen und Antworten

Weitere Informationen: Ein Handbuch zur elektronischen Antragstellung des Mehrfachantrages-Flächen 2018, Hinweise zur Programmbedienung sowie Videoanleitungen stehen online zur Verfügung. Sollten bei der Erfassung Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter der Telefonnummer 01/33 151 - 700 und der E-Mailadresse einstiegshilfe@ama.gv.at gerne zur Verfügung.