Hauptauszahlung 2019 - in Summe über 1,2 Mrd. EUR

17.12.2019

Am 18. Dezember werden für das Antragsjahr 2019 die Direktzahlungen zu 100 % angewiesen. Beim Österreichischen Agrarumweltprogramm und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete für das Antragsjahr 2019 kommt es zur Überweisung von 75 % der voraussichtlichen Zahlungen. Zudem werden bei diesem Auszahlungstermin auch Nachberechnungen der Vorjahre berücksichtigt.

"Mit über 1,2 Mrd. EUR wird ein Großteil der Gelder für die erbrachten Leistungen im Rahmen der Antragstellung 2019 für das Österreichische Umweltprogramm, die Ausgleichszulage und die Direktzahlungen am 18. Dezember 2019 überwiesen", informiert Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der Agrarmarkt Austria.

Österreichisches Umweltprogramm (ÖPUL) und Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten (AZ)

Das ÖPUL 2015 basiert auf dem Programm zur „Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020. Um den Vorgaben der Europäischen Union zu entsprechen und dennoch eine Zahlung gewähren zu können, erfolgt für das Antragsjahr 2019, wie schon in den Vorjahren, eine Zahlung des voraussichtlich zu gewährenden Betrages in der Höhe von 75 % an alle ÖPUL und AZ-Antragsteller.

Der Auszahlungsbetrag für das Österreichisches Umweltprogramm beträgt rund 337,8 Mio. EUR, für die Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten rund 193,5 Mio. EUR. Die Restzahlung erfolgt voraussichtlich am 29. April 2020.

Direktzahlungen

Der österreichweite Auszahlungsbetrag beträgt rund 679 Mio. EUR. Die Direktzahlungen sind in einzelne Maßnahmen unterteilt. Eine Zahlungsanweisung für Direktzahlungen darf gemäß geltenden EU-Vorgaben erst nach Abschluss sämtlicher Kontrollen zur Beihilfefähigkeit eines Antrages erfolgen.

"Die Anzahl der nicht berücksichtigten Betriebe konnte in den letzten Jahren durch verschiedene Maßnahmen auf eine geringe Anzahl reduziert werden. Das bedeutet, dass bereits 99,5 Prozent der Betriebe die Direktzahlungen beantragt haben im Zuge dieses Termins ausgezahlt werden", berichtet Griesmayr.

Direktzahlungen über 2.000 EUR sind gemäß EU-Verordnung 2017/1236 im Rahmen der sogenannten Haushaltsdisziplin, wie auch schon in den Vorjahren, um rund 1,4 % zu kürzen. Dieser Kürzungsbetrag konnte jedoch in den Vorjahren wieder auf Basis geltender EU-Verordnungen an die Antragsteller rückerstattet werden. Es ist davon auszugehen, dass dies auch im Jahr 2020 der Fall sein wird.

45,5 Mio. EUR für Projektförderung

Am 18. Dezember 2019 erhalten 2.263 Betriebe im Rahmen der "Ländlichen Entwicklung - Projektförderung" rund 45,54 Mio. EUR. Ein großer Teil davon betrifft die Maßnahme "Investition in die landwirtschaftliche Erzeugung" mit einer Auszahlungssumme von rund 11,29 Mio. EUR.

Bescheid- und Mitteilungsversand

 

Die Bescheide und Mitteilungen zu den Abrechnungen werden am 10. Jänner 2020 versandt. Darin wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Wesentlich ist, dass für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen die Frist mit der Zustellung zu laufen beginnt. Nähere Informationen zu den Auszahlungsbeträgen können aus den einzelnen Merkblättern der AMA (insbesondere Prämienhöhen oder -auflagen im Detail) entnommen werden.

Informationen unter www.eama.at

Bereits ab 18. Dezember 2019 kann unter www.eama.at im Bereich „Konto“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden. Die Auszahlungsmitteilungen beziehungsweise die Auszahlungsbescheide sind ab 10. Jänner 2020 betriebsbezogen im Bereich „ePostkasten“ einsehbar. Im ÖPUL-Abrechnungsreport kann von den ÖPUL-Teilnehmern ab 10. Jänner 2020 einfach nachvollzogen werden, welche Daten im Detail für die Berechnung herangezogen wurden und aus welchen Prämien sich die Auszahlung zusammensetzt.

Zusätzlich bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline an beziehungsweise stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksbauernkammer / Außenstelle / Bezirksreferat gerne zur Verfügung.