Hauptauszahlung 2020 - in Summe über 1,2 Mrd. EUR

17.12.2020

Am 17. Dezember werden für das Antragsjahr 2020 die Direktzahlungen zu 100 % angewiesen. Beim Österreichischen Agrarumweltprogramm und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete für das Antragsjahr 2020 kommt es zur Überweisung von 75 % der voraussichtlichen Zahlungen. Zudem werden bei diesem Auszahlungstermin auch Nachberechnungen der Vorjahre berücksichtigt.

"Die AMA hat, trotz der schwierigen Rahmenbedingungen, der verlängerten Antragsfrist des Mehrfachantrages-Flächen oder der Übernahme von zusätzlich übertragenen Arbeiten, wie beispielsweise die Abwicklung des Härtefallfonds für die Landwirtschaft, in diesem Jahr die Arbeiten wieder so unbürokratisch wie möglich und vor allem zeitgerecht abgewickelt. Mit über 1,2 Mrd. EUR wird ein Großteil der Gelder für die erbrachten Leistungen im Rahmen der Antragstellung 2020 für das Österreichische Umweltprogramm, die Ausgleichszulage und die Direktzahlungen am 17. Dezember 2020 überwiesen", informiert Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der Agrarmarkt Austria.

Österreichisches Umweltprogramm (ÖPUL) und Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AZ)

Das ÖPUL 2015 und die Ausgleichszulage basieren auf dem Programm zur "Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2020". Um den Vorgaben der Europäischen Union zu entsprechen und dennoch eine Zahlung gewähren zu können, erfolgt für das Antragsjahr 2020, wie schon in den Vorjahren, eine Zahlung des voraussichtlich zu gewährenden Betrages in der Höhe von 75 % an alle ÖPUL- und AZ-Antragsteller.

Der Auszahlungsbetrag für das Österreichische Umweltprogramm beträgt rund 335 Mio. EUR, für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten rund 192,8 Mio. EUR. Die Restzahlung erfolgt voraussichtlich am 28. April 2021.

Direktzahlungen

Der österreichweite Auszahlungsbetrag beträgt rund 673,5 Mio. EUR. Die Direktzahlungen sind in einzelne Maßnahmen unterteilt.

Eine Zahlungsanweisung für Direktzahlungen darf gemäß den geltenden EU-Vorgaben erst nach Abschluss sämtlicher Kontrollen zur Beihilfefähigkeit eines Antrages erfolgen. Die Anzahl der nicht berücksichtigten Betriebe konnte bereits in den letzten Jahren durch verschiedene Maßnahmen auf eine geringe Anzahl reduziert werden. Im Jahr 2020  betrifft es rund 130 Betriebe, die Direktzahlungen beantragt haben. Diese Betriebe wurden schriftlich von der AMA darüber informiert, dass die Zahlung erst im April 2021 erfolgen kann.

43,4 Mio. EUR für Projektförderung

Am 17. Dezember 2020 erhalten rund 2.800 Betriebe im Rahmen der "Ländlichen Entwicklung - Projektförderung" rund 43,4 Mio. EUR. Ein großer Teil davon betrifft die Maßnahme "Investition in die landwirtschaftliche Erzeugung" mit einer Auszahlungssumme von rund 12,43 Mio. EUR.

Bescheid- und Mitteilungsversand

Die Bescheide und Mitteilungen zu den Abrechnungen werden am 11. Jänner 2021 versandt. Darin wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen. Wesentlich ist, dass die Frist für allfällige Beschwerden gegen Bescheide oder Einsprüche gegen Mitteilungen mit der Zustellung zu laufen beginnt. Nähere Informationen zu den Auszahlungsbeträgen können aus den einzelnen Merkblättern der AMA (insbesondere Prämienhöhen oder -auflagen im Detail) entnommen werden. Diese sind unter www.ama.at abrufbar.

Informationen unter www.eama.at

Bereits ab 17. Dezember 2020 kann unter www.eama.at im Register „Kundendaten“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden. Die Auszahlungsmitteilungen beziehungsweise die Auszahlungsbescheide sind ab Mitte Jänner 2021 betriebsbezogen im Bereich „eArchiv“ einsehbar. Im ÖPUL-Abrechnungsreport im Register „Flächen“ kann von den ÖPUL-Teilnehmern ab 11. Jänner 2021 einfach nachvollzogen werden, welche Daten im Detail für die Berechnung herangezogen wurden und aus welchen Prämien sich die Auszahlung zusammensetzt.

Zusätzlich bietet die Agrarmarkt Austria eine Telefonhotline an beziehungsweise stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer gerne zur Verfügung.

  • Rufnummer der AMA-Telefonhotline: 050 3151 99