Fragen und Antworten zur Auszahlung im Dezember 2016

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung für das Antragsjahr 2016 erfolgt mit Fälligkeit 20. Dezember 2016.

Was wird ausbezahlt?

Für das Antragsjahr 2016 wird bei den Direktzahlungen bei Betrieben mit abgeschlossener Vor-Ort-Kontrolle 100% der betrieblichen Zahlungen angewiesen, bei ÖPUL und AZ werden 75% der betrieblichen Zahlungen ausbezahlt. Zudem werden auch Nachberechnungen für die Vorjahre durchgeführt (z. B. Nachzahlungen aufgrund eingearbeiteter Beschwerden, Rückforderungen aufgrund eingearbeiteter Vor-Ort-Kontrollergebnisse). Auch die nationale Bio-Übergangsmaßnahme des Jahres 2014 wird angewiesen.

Wer bekommt eine Auszahlung?

Die Auszahlung erfolgt an jene Betriebe, die fristgerecht im Frühjahr 2016 einen Mehrfachantrag Flächen – im Falle von ÖPUL zusätzlich auch einen gültigen Herbstantrag 2014 oder 2015 – gestellt und die jeweiligen Voraussetzungen für den Erhalt von Zahlungen erfüllt haben. Betriebe mit noch nicht abgeschlossener bzw. noch nicht eingearbeiteter Vor-Ort-Kontrolle erhalten im Zuge der Auszahlung im Dezember 2016 nur die ÖPUL- und AZ-Zahlungen, die Direktzahlungen können bei diesen Betrieben erst mit April 2017 ausbezahlt werden.

Wie viel wird insgesamt im Dezember 2016 ausgezahlt?

Der Auszahlungsbetrag für das Antragsjahr 2016 liegt bei rund 1.161,7 Mio. Euro , davon 665,5 Mio. Euro Direktzahlungen, 191,7 Mio. Euro Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und rund 304,5 Mio. Euro Leistungsabgeltungen im Rahmen des Agrarumweltprogramms ÖPUL. Die Auszahlung der DIZA für Betriebe mit noch nicht abgeschlossener bzw. noch nicht eingearbeiteter VOK bzw. die 25% Restzahlung ÖPUL und AZ erfolgt voraussichtlich am 27. April 2017.

Wann erfolgt der Bescheid-Versand?

Die Bescheide (DIZA) bzw. Mitteilungen (ÖPUL und AZ) werden am 5. Jänner 2017 (Bgld, Nö, Oö und Wien) sowie am 10. Jänner 2017 (Vbg, Tirol, Ktn, Stmk, Sbg) versandt. Auch Betriebe, die keine DIZA-Auszahlung aufgrund einer noch nicht eingearbeiteten Vor-Ort-Kontrolle erhalten, bekommen eine schriftliche Mitteilung durch die AMA.

Was kann auf www.eama.at eingesehen werden?

Die Auszahlungsbescheide bzw. Mitteilungen sind ab 5. Jänner 2017 betriebsbezogen auf der Internetseite www.eama.at im Bereich „ePostkasten“ einsehbar. Ebenso kann der detaillierte ÖPUL-Abrechnungsreport abgerufen werden. Bereits ab 20. Dezember 2016 kann im Bereich „Konto“ der aktuelle Stand des AMA-Förderkontos eingesehen werden.

Welche rechtlichen Mittel stehen bei Einwänden gegen die Abrechnung zur Verfügung?

Einwände gegen Bescheide / Mitteilungen können bei der AMA eingebracht werden. Details zu Fristen und die zuständigen Stellen sind auf den Bescheiden / Mitteilungen abgedruckt. Einwände können unter www.eama.at auch online erfasst werden.

Wer kann mir bei Fragen zur Auszahlung weiterhelfen?

Für Fragen zur Auszahlung steht unter anderem ein Hotlineservice der AMA zur Verfügung:

  • Direktzahlungen: 01/333 7116,
  • AZ: 01/337 59,
  • ÖPUL: 01/331 29

Es wird empfohlen, den Erhalt des Bescheides / der Mitteilung abzuwarten, um die errechneten Beträge nachvollziehen zu können. Bei Fragen zur Auszahlung kann auch die Landwirtschaftskammer weiterhelfen.